Onkologen in Chefarztpositionen leiten Abteilungen, die durch teure Therapiesysteme wie Immuntherapien und zielgerichtete Therapien geprägt sind. Die wirtschaftliche Herausforderung für onkologische Abteilungen ist besonders groß, da Krebstherapien zu den teuersten im DRG-System zählen und die Vergütung oft nicht kostendeckend ist. Der Chefarztvertrag eines Onkologen muss diese Wirtschaftlichkeitsdimension berücksichtigen.
Das Wichtigste in Kürze
- Onkologen als Chefärzte tragen Verantwortung für die Leitlinienkonformität der Tumortherapien; Abweichungen müssen im Tumorboard dokumentiert und begründet sein.
- Das privatärztliche Liquidationsrecht in der Onkologie ist durch den überwiegend GKV-versicherten Patientenkreis begrenzt; das Einkommen besteht hauptsächlich aus Festgehalt und Bonusregelungen.
- Zertifizierungsanforderungen als Onkologisches Zentrum oder Tumorzentrum erzeugen besondere Qualitätsverantwortlichkeiten für den Chefarzt.
Chefarzt-Vertrag speziell für Onkologen
Ein Chefarzt der Onkologie leitet eine Abteilung mit 20 bis 40 Betten und einer onkologischen Tagesklinik für ambulante Chemotherapien. Das Festgehalt liegt zwischen 120.000 und 190.000 Euro jährlich; Bonusvereinbarungen können an Qualitätsindikatoren wie Tumorboardteilnahme, Einschlussraten in klinische Studien oder Patientenzufriedenheitswerte geknüpft sein.
Besonders wichtig im onkologischen Chefarztvertrag ist die Regelung zur Studienteilnahme: Klinische Studien sind für onkologische Abteilungen strategisch wichtig, bringen aber auch Mehraufwand mit sich. Wenn ein Chefarzt zur Teilnahme an klinischen Studien verpflichtet wird, muss er auch ausreichend Personal und Infrastruktur dafür bekommen; andernfalls entsteht unbezahlter Mehraufwand.
Worauf Onkologen besonders achten sollten
Onkologen sollten bei Chefarztvertragsverhandlungen auf eine realistische Formulierung von Bonusvereinbarungen bestehen, die nicht einseitig durch externe Faktoren wie Therapieabbrüche durch Patienten beeinflusst werden können. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht für onkologische Chefärzte auf Behandlungsfehler bei Off-Label-Use und Studienprotokollen zu prüfen und ggf. anzupassen.
Typische Fehler bei Onkologen
Ein häufiger Fehler ist das Akzeptieren von Bonusregelungen, die an Faktoren geknüpft sind, auf die der Chefarzt keinen direkten Einfluss hat, wie etwa Gesamtüberlebensdaten, die von vielen patientenspezifischen Faktoren abhängen. Versicherungstechnisch werden Off-Label-Behandlungen und Studientherapien oft nicht ausreichend in der Berufshaftpflicht abgedeckt.
Fazit
Onkologen in Chefarztpositionen brauchen Verträge mit realistischen Qualitätsindikatoren und einer vollständigen Haftungsabdeckung für die komplexen Therapieschemata der modernen Onkologie. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Onkologie
- GDV – Berufshaftpflicht für Ärzte
- Bundesministerium für Gesundheit
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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