Chefärzte der Radiologie leiten Abteilungen, die den diagnostischen Kern eines jeden modernen Krankenhauses bilden. Die erheblichen Infrastrukturkosten für MRT, CT und interventionelle Systeme und die wachsende Bedeutung der interventionellen Radiologie schaffen ein besonderes vertragliches Profil, das sorgfältige Verhandlungen erfordert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Radiologen als Chefärzte können durch privatärztliche Befundungen und interventionelle Eingriffe erhebliche Liquidationseinnahmen erzielen; im Vergleich zu operativen Fächern ist das Potenzial jedoch begrenzt.
  • Die Investitionsverantwortung für MRT-Anlagen, CT-Systeme und Angiographiegeräte mit Anschaffungskosten von 1 bis 5 Millionen Euro muss klar geregelt sein.
  • Teleradiologische Kooperationen schaffen neue Einnahmequellen, erzeugen aber auch Haftungsrisiken für extern befundete Studien.

Chefarzt-Vertrag speziell für Radiologen

Ein Chefarzt der Radiologie leitet ein Institut, das im Krankenhaus für die gesamte bildgebende Diagnostik zuständig ist. Das Festgehalt liegt zwischen 140.000 und 220.000 Euro jährlich; Liquidationseinnahmen durch Wahlleistungspatienten bei MRT-Untersuchungen und interventionellen Eingriffen können substanziell dazukommen. Teleradiologische Kooperationen mit anderen Krankenhäusern können das Einkommen weiter steigern.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Regelung zur Investitionsverantwortung: MRT- und CT-Systeme veralten technisch und werden von Herstellern mit Ersatzteil-Abkündigungen nach 10 bis 15 Jahren aus dem Support genommen. Im Chefarztvertrag muss klar geregelt sein, dass der Klinikträger für rechtzeitige Ersatzinvestitionen verantwortlich ist und der Chefarzt nicht für Qualitätsmängel haftet, die aus veralteten Systemen entstehen.

Worauf Radiologen besonders achten sollten

Radiologen sollten bei Chefarztvertragsverhandlungen auf eine klare Investitionsverantwortung des Klinikträgers bestehen und teleradiologische Nebentätigkeiten explizit im Vertrag regeln lassen. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht für Radiologen-Chefärzte auf interventionelle Tätigkeitsanteile anzupassen, da vaskuläre Interventionen ein erhebliches Haftungsrisiko aufweisen.

Typische Fehler bei Radiologen

Ein häufiger Fehler ist das Fehlen einer expliziten Regelung für teleradiologische Kooperationen; externe Befundungstätigkeiten sind ohne vertragliche Regelung vom Klinikträger nicht automatisch als Nebentätigkeit genehmigt. Versicherungstechnisch wird das erhöhte Haftungsrisiko durch interventionelle Radiologie oft nicht ausreichend berücksichtigt.

Fazit

Radiologen in Chefarztpositionen brauchen Verträge, die Investitionsverantwortung, teleradiologische Tätigkeiten und interventionelle Haftungsrisiken klar und vollständig regeln. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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