Chefärzte der Unfallchirurgie und Orthopädie arbeiten an der Schnittstelle zwischen Notfallversorgung und elektiver Chirurgie. Die Kombination aus Traumaversorgung rund um die Uhr, hochvolumiger Endoprothetik und komplexer Wirbelsäulenchirurgie schafft ein einzigartiges vertragliches und haftungsrechtliches Profil, das sorgfältige Vertragsgestaltung erfordert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Chefärzte der Unfallchirurgie erzielen durch privatärztliche Liquidation bei elektiven Operationen wie Hüft- und Knieendoprothesen erhebliche Zusatzeinkünfte; das Gesamteinkommen kann 350.000 bis 600.000 Euro jährlich erreichen.
  • Die Rufbereitschaft für Schwerstverletzte und die Anforderungen des Traumanetzwerks DGU müssen mit einer angemessenen Vergütung und klaren Regelungen zur Arbeitszeit verbunden sein.
  • Die Organisationshaftung bei Behandlungsfehlern nachgeordneter Ärzte ist in der Unfallchirurgie durch die hohe Fallzahl und den Nachtbetrieb besonders relevant; die Berufshaftpflicht muss entsprechend dimensioniert sein.

Chefarzt-Vertrag speziell für Unfallchirurgen

Ein Chefarzt der Unfallchirurgie leitet in der Regel eine Abteilung mit 40 bis 80 Betten, einem Traumazentrum und angeschlossener orthopädischer Station. Das Festgehalt liegt zwischen 150.000 und 230.000 Euro jährlich; durch privatärztliche Wahlleistungsoperationen insbesondere in der Endoprothetik und der Wirbelsäulenchirurgie kommen regelmäßig 100.000 bis 300.000 Euro Liquidationseinnahmen hinzu. Traumazentren der höchsten Versorgungsstufe, sogenannte überregionale Traumazentren nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie, sind häufig an Maximalversorger gebunden; die Träger erwarten eine Präsenz am Wochenende und in der Nacht, die im Vertrag mit einer Bereitschaftspauschale abgegolten sein muss.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Regelung zur Organisationshaftung: In unfallchirurgischen Abteilungen werden nachts und am Wochenende häufig komplexe Eingriffe von nachgeordneten Ärzten durchgeführt; der Chefarzt haftet für die Qualität der Organisation und der Supervision. Im Vertrag muss eine klare Regelung zur Haftungsfreistellung für Handlungen nachgeordneter Ärzte enthalten sein, sofern der Chefarzt seine Aufsichtspflicht ordnungsgemäß erfüllt hat. Ärzteversichert empfiehlt eine Deckungssumme der Berufshaftpflicht von mindestens 10 Millionen Euro für unfallchirurgische Chefärzte.

Worauf Unfallchirurgen besonders achten sollten

Unfallchirurgen sollten bei Chefarztvertragsverhandlungen auf eine explizite Regelung der Rufbereitschaftsvergütung und eine klare Begrenzung der Nachtdienstpflichten bestehen. Die Implantathaftung ist ein weiterer kritischer Punkt: Wenn ein Klinikträger bestimmte Implantatlieferanten vorschreibt, muss vertraglich geregelt sein, dass der Chefarzt nicht für Implantatversagen haftet, das auf eine erzwungene Produktwahl zurückzuführen ist. Ärzteversichert empfiehlt außerdem eine D&O-Versicherung für Chefärzte, die Leitungsverantwortung für medizinische Qualitätssicherungsprogramme tragen.

Typische Fehler bei Unfallchirurgen

Ein häufiger Fehler ist die fehlende vertragliche Regelung zur Implantathaftung bei vorgeschriebenen Lieferantenlisten. Viele Chefarztverträge schweigen zu der Frage, ob der Chefarzt bei einem Rückruf eines Implantats oder bei Versagen eines vom Träger vorgegebenen Systems persönlich haftet. Versicherungstechnisch wird die erhöhte Haftungsexposition durch die Notfallversorgung, bei der unter Zeitdruck und mit wechselndem Assistenzpersonal operiert wird, oft nicht ausreichend abgedeckt.

Fazit

Unfallchirurgen in Chefarztpositionen brauchen Verträge, die Rufbereitschaft, Implantathaftung und Organisationsverantwortung klar regeln und durch eine ausreichend dimensionierte Berufshaftpflicht abgesichert sind. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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