Leitende Zahnärzte und Chefärzte in universitären Zahnkliniken sowie Leitungsärzte in Kiefer- und Gesichtschirurgieabteilungen stehen vor besonderen vertraglichen Herausforderungen. Das Spektrum reicht von der akademischen Zahnarztpraxis an Universitätsklinika über die leitende Funktion in kieferchirurgischen Fachabteilungen bis zur Klinikleitung spezialisierter Tageskliniken für Implantologie und Oralchirurgie.
Das Wichtigste in Kürze
- Leitende Zahnärzte an Universitätskliniken haben häufig eine W2- oder W3-Professur; das Grundgehalt liegt zwischen 70.000 und 100.000 Euro, wird aber durch Berufungszulagen und Liquidationseinnahmen aus Privatpatienten erheblich aufgestockt.
- Die Leitungsverantwortung für Abteilungen mit studentischer Ausbildung schafft besondere Aufsichtspflichten; Behandlungsfehler von Studierenden unter Aufsicht begründen eine Organisationshaftung, die im Vertrag geregelt sein muss.
- Implantologische Eingriffe und Knochentransplantationen erzeugen ein erhöhtes Haftungsrisiko; die Berufshaftpflicht muss diese Eingriffe ausdrücklich einschließen und eine ausreichend hohe Deckungssumme vorsehen.
Chefarzt-Vertrag speziell für Zahnärzte
Ein Leiter einer universitären Abteilung für Zahnerhaltung, Prothetik oder Oralchirurgie trägt gleichzeitig Verantwortung für Patientenbehandlung, Studentenausbildung und Forschung. Das Einkommen setzt sich aus dem W-Besoldungsgrundgehalt, Berufungszulagen, die individuell verhandelt werden, und Privatpatientenliquidation zusammen; Gesamteinkommen von 150.000 bis 250.000 Euro sind an gut aufgestellten Universitätszahnkliniken realistisch. In privaten Tageskliniken für Implantologie kann ein leitender Zahnarzt erheblich mehr verdienen, wenn er an den Einnahmen beteiligt ist.
Besondere Aufmerksamkeit verdient die Regelung zur Studentenaufsicht: An Universitätszahnkliniken werden Behandlungen unter Studentenaufsicht durchgeführt; der Abteilungsleiter trägt die Organisationsverantwortung für ein sicheres Ausbildungssystem. Im Leitungsvertrag muss geregelt sein, dass der Träger eine ausreichende Anzahl von Aufsichtsärzten stellt und der Abteilungsleiter nicht persönlich für jeden einzelnen Studentenbehandlungsfehler haftet. Ärzteversichert empfiehlt eine Berufshaftpflicht mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro für leitende Zahnärzte mit Ausbildungsverantwortung.
Worauf Zahnärzte besonders achten sollten
Leitende Zahnärzte sollten bei Vertragsverhandlungen auf eine klare Regelung der Supervisionsverantwortung und auf eine Haftungsfreistellung für Behandlungsfehler von Studierenden bestehen, sofern die Aufsichtsstruktur ordnungsgemäß organisiert war. Die Regelung für Implantate und Biomaterialien ist ein weiterer kritischer Punkt: Wenn der Träger bestimmte Implantatsysteme vorschreibt und ein Implantat versagt, muss die Haftungsfrage im Vertrag vorab geregelt sein. Ärzteversichert empfiehlt außerdem, dass leitende Zahnärzte in privaten Kliniken eine D&O-Versicherung abschließen, wenn sie Gesellschafteranteile oder wirtschaftliche Leitungsverantwortung übernehmen.
Typische Fehler bei Zahnärzten
Ein häufiger Fehler ist das Fehlen einer klaren Aufteilung der Supervisionsverantwortung zwischen Abteilungsleiter und einzelnen Aufsichtsassistenten. Wenn Behandlungsfehler unter studentischer Aufsicht auftreten und keine schriftlichen Protokolle über die Supervisionsstruktur existieren, haftet häufig der Abteilungsleiter als Gesamtverantwortlicher. Versicherungstechnisch decken viele Berufshaftpflichtverträge für Zahnärzte hochspezialisierte Eingriffe wie Knochenaugmentationen, computergestützte Implantologie oder kieferorthopädisch-chirurgische Kombinationsbehandlungen nicht ausdrücklich ab.
Fazit
Leitende Zahnärzte brauchen Verträge, die Supervisionsverantwortung, Implantathaftung und akademische Lehrpflichten klar regeln und durch eine spezialisierte Berufshaftpflicht ergänzt werden. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Zahnmedizin
- GDV – Berufshaftpflicht für Ärzte
- BaFin – Versicherungsregulierung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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