Anästhesiologische Abteilungen sind im Krankenhaus besonders stark mit vernetzter Medizintechnik durchdrungen: Narkosegeräte, Patientenmonitore, Infusionspumpen und Anästhesieinformationsmanagementsysteme kommunizieren in einem gemeinsamen Netzwerk. Ein Cyberangriff auf diese vernetzte Infrastruktur kann unmittelbar patientengefährdende Konsequenzen haben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Moderne Anästhesiegeräte von Herstellern wie Dräger oder GE Healthcare sind mit dem Krankenhausinformationssystem vernetzt und über IP-basierte Protokolle erreichbar; bekannte Schwachstellen in dieser Geräteklasse wurden in internationalen Sicherheitsberichten dokumentiert.
  • Ein Ausfall des Anästhesieinformationsmanagementsystems während laufender Operationen erfordert die sofortige Rückkehr zu Papierprotokollen; Krankenhäuser, die diesen Notfallplan nicht regelmäßig üben, riskieren gefährliche Dokumentationslücken.
  • Anästhesisten in leitenden Positionen tragen Mitverantwortung für die IT-Sicherheit der vernetzten Medizintechnik ihrer Abteilung; diese Verantwortung sollte vertraglich zwischen ärztlicher Leitung und IT-Abteilung klar abgegrenzt sein.

Cybersicherheit speziell für Anästhesisten

Anästhesiologische Abteilungen verarbeiten in Echtzeit kritische Vitalparameter und Medikamentendosierungen, die im Anästhesieinformationsmanagementsystem dokumentiert werden. Diese Systeme sind häufig über das Krankenhausnetzwerk mit dem Klinikinformationssystem verbunden und daher grundsätzlich über das Netzwerk erreichbar. Wenn ein Angreifer Kontrolle über das Netzwerksegment erlangt, in dem medizinische Geräte betrieben werden, entstehen theoretische Gefährdungsszenarien, die die Patientensicherheit direkt betreffen.

Die praktische Konsequenz für Anästhesisten besteht darin, dass der analoge Notfallbetrieb regelmäßig geübt werden muss: Papierprotokolle, manuelle Berechnungsformeln für Medikamentendosierungen und handschriftliche Übergabeprotokolle müssen in der Abteilung stets verfügbar sein. Ärzteversichert empfiehlt leitenden Anästhesisten, gemeinsam mit der Krankenhausleitung ein Notfallhandbuch für IT-Ausfälle zu erstellen und dieses Szenario mindestens einmal jährlich in einer Übung zu testen.

Worauf Anästhesisten besonders achten sollten

Anästhesisten sollten darauf bestehen, dass vernetzte Medizingeräte ihrer Abteilung in einem separaten Netzwerksegment betrieben werden, das von der allgemeinen Krankenhausinfrastruktur getrennt ist. Diese Netzwerksegmentierung ist eine Grundforderung des BSI-Grundschutzes für Krankenhäuser. Ärzteversichert empfiehlt außerdem, dass leitende Anästhesisten ihre persönliche Haftung für IT-Sicherheitsversagen klar vertraglich regeln; wenn ein Angriff auf die Anästhesiegeräte zur Patientengefährdung führt und keine klare Verantwortungsabgrenzung zur IT-Abteilung existiert, kann eine persönliche Haftung entstehen.

Typische Fehler bei Anästhesisten

Ein häufiger Fehler ist das Fehlen eines getesteten Notfallplans für den Ausfall des Anästhesieinformationsmanagementsystems. Viele Abteilungen haben theoretische Rückfallpläne, die in der Praxis nicht funktionieren, weil Papierdokumentationsbögen fehlen oder Mitarbeiter die analoge Dokumentationspflicht nicht kennen. Versicherungstechnisch ist die persönliche Haftung leitender Anästhesisten für Schäden durch IT-Sicherheitsversagen in der Medizintechnik ein nicht ausreichend bekanntes Risiko.

Fazit

Anästhesisten müssen die Cybersicherheit vernetzter Medizintechnik als Teil ihrer Patientensicherheitsverantwortung verstehen und durch klare Verantwortungsabgrenzung und regelmäßige Notfallübungen absichern. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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