Dermatologische Praxen und Kliniken verarbeiten neben den üblichen medizinischen Gesundheitsdaten auch umfangreiche Bilddaten von Hautveränderungen und kosmetischen Behandlungen. Diese Kombination macht sie zu einem attraktiven Ziel für Datenschutzverletzungen, da Patienten die Offenlegung sensibler Körperdaten und kosmetischer Eingriffe besonders fürchten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Dermatologische Praxen speichern Fotos von Hautveränderungen, die eindeutig einer Person zugeordnet werden können und unter den erweiterten Schutz sensibler Gesundheitsdaten nach DSGVO fallen; ein Datenleck kann erhebliche DSGVO-Bußgelder und Reputationsschäden verursachen.
  • Teledermatologie-Anwendungen, über die Patienten Fotos zur Erstbewertung einsenden, sind häufig nicht ausreichend gegen unbefugten Zugriff geschützt; der Übertragungsweg muss Ende-zu-Ende verschlüsselt sein.
  • Eine Cyberversicherung muss für dermatologische Praxen auch die Kosten für Benachrichtigung betroffener Patienten nach einer Datenpanne und mögliche DSGVO-Bußgelder abdecken.

Cybersicherheit speziell für Dermatologen

Dermatologische Bildarchive mit Fotos aus der Dermatoskopie, der Fotodokumentation von Hauttumoren und aus kosmetischen Behandlungen können Tausende von Patientenbildern enthalten, die über viele Jahre gesammelt wurden. Diese Archive sind häufig auf lokalen Servern gespeichert und nicht ausreichend verschlüsselt. Wenn ein Angreifer Zugang zu diesem Bildarchiv erlangt, kann er besonders sensible Daten stehlen, die für Erpressungsversuche gegenüber Patienten oder der Praxis genutzt werden können.

Die wachsende Verbreitung von KI-gestützten Diagnosetools für die Dermatoskopie, die über Cloud-Dienste betrieben werden, schafft ein weiteres Risikoprofil: Wenn Patientenbilder in Cloud-Dienste hochgeladen werden, muss der Anbieter nachweislich DSGVO-konform betrieben werden und eine Datenverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO vorliegen. Ärzteversichert empfiehlt Dermatologen, alle Cloud-Dienste, die Patientendaten verarbeiten, auf ihre DSGVO-Konformität zu prüfen und einen IT-Sicherheitsbeauftragten zu bestellen.

Worauf Dermatologen besonders achten sollten

Dermatologen sollten ihre Bildarchive mit einer starken Verschlüsselung sichern und den Zugang zu Patientenbildern auf das minimal notwendige Personal beschränken. Die Teledermatologie-Infrastruktur muss eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nutzen, die dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Ärzteversichert empfiehlt außerdem, einen Datenpanne-Notfallplan zu erstellen, der die Benachrichtigungspflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO innerhalb von 72 Stunden erfüllt.

Typische Fehler bei Dermatologen

Ein häufiger Fehler ist die Nutzung von Consumer-Cloud-Diensten wie Dropbox oder Google Drive für die Speicherung von Patientenbildern, ohne eine entsprechende Datenverarbeitungsvereinbarung geschlossen zu haben. Diese Praxis verstößt gegen die DSGVO und kann Bußgelder von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes oder 20 Millionen Euro auslösen. Versicherungstechnisch fehlt in vielen Praxen eine Cyberversicherung, die sowohl die Kosten für die DSGVO-konforme Schadensbewältigung als auch für Reputationsschutzmaßnahmen abdeckt.

Fazit

Dermatologen müssen ihre umfangreichen Bilddaten durch technische und organisatorische Maßnahmen nach DSGVO schützen und durch eine spezialisierte Cyberversicherung absichern. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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