Gynäkologische Praxen und Kliniken verarbeiten besonders schützenswerte Gesundheitsdaten: Informationen über Schwangerschaften, reproduktionsmedizinische Behandlungen, Krebsfrüherkennungsuntersuchungen und psychosoziale Beratungen zählen zu den sensibelsten Kategorien personenbezogener Daten. Die Offenlegung dieser Daten kann für Patientinnen existenzielle Konsequenzen haben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gynäkologische Praxen führen für jede Patientin umfangreiche Langzeitakten mit Schwangerschafts-, Verhütungs- und Krebsfrüherkennungsdaten; bei einem Datenleck sind im Durchschnitt 1.500 bis 3.000 vollständige Frauengesundheitsakten betroffen.
  • Ultraschallgeräte mit Netzwerkanbindung und digitale Kolposkopiesysteme sind häufig mit veralteter Firmware betrieben, die bekannte Sicherheitslücken enthält; regelmäßige Firmware-Updates sind ein kritischer Baustein der IT-Sicherheit.
  • Die DSGVO-Meldepflicht bei einer Datenpanne greift innerhalb von 72 Stunden; gynäkologische Praxen ohne dokumentierten Notfallplan riskieren neben dem Bußgeld auch den Vertrauensverlust bei Patientinnen.

Cybersicherheit speziell für Gynäkologen

Gynäkologische Praxen sind durch ihre Sprechstundenstruktur mit mehreren tausend Patientinnenkontakten pro Jahr besonders datendichte Einrichtungen. Die Elektronische Patientenakte enthält für jede Frau Informationen über mehrere Jahrzehnte Gesundheitsgeschichte; dieser Datenschatz ist für Angreifer attraktiv, weil er auch für Identitätsdiebstahl und Versicherungsbetrug missbraucht werden kann.

Reproduktionsmedizinische Einrichtungen haben ein besonders hohes Risikoprofil, weil sie neben den allgemeinen Gesundheitsdaten auch genetische Informationen von Spenderinnen und Spendern sowie Daten über künstlich erzeugte Embryonen verwalten. Diese Daten unterliegen über die DSGVO hinaus dem Embryonenschutzgesetz; eine Datenpanne in einem reproduktionsmedizinischen Zentrum kann strafrechtliche Konsequenzen für die Leiterin oder den Leiter haben. Ärzteversichert empfiehlt gynäkologischen Praxen und reproduktionsmedizinischen Einrichtungen, ihre gesamte IT-Infrastruktur durch einen zertifizierten IT-Sicherheitsdienstleister prüfen zu lassen.

Worauf Gynäkologen besonders achten sollten

Gynäkologen sollten sicherstellen, dass alle vernetzten Geräte in der Praxis mit aktueller Firmware betrieben werden und der Netzwerkzugang für diese Geräte auf das medizinisch notwendige Minimum beschränkt ist. Die Kommunikation mit Patientinnen über digitale Kanäle muss verschlüsselt erfolgen; unsichere E-Mail-Kommunikation ist für die Übermittlung von Diagnosen und Befunden nicht zulässig. Ärzteversichert empfiehlt außerdem eine Cyberversicherung, die explizit die Kosten für DSGVO-Bußgeldverfahren und die Benachrichtigung betroffener Patientinnen abdeckt.

Typische Fehler bei Gynäkologen

Ein häufiger Fehler ist die unzureichende Absicherung der digitalen Bildübertragung von Ultraschallgeräten ins Praxisverwaltungssystem; diese Verbindung erfolgt in vielen Praxen unverschlüsselt über das interne Netzwerk. Ein weiterer Fehler ist das Fehlen einer Notfallkommunikationsstrategie für den Fall einer Datenpanne; ohne vorbereiteten Kommunikationsplan und Musterschreiben für die Patientenbenachrichtigung ist die 72-Stunden-Frist der DSGVO kaum einzuhalten.

Fazit

Gynäkologen müssen die besondere Sensibilität der von ihnen verarbeiteten Frauengesundheitsdaten in ihren IT-Sicherheitsmaßnahmen und ihrer Versicherungsdeckung berücksichtigen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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