Neurologische Praxen und Kliniken verwalten besonders sensible Diagnosen: Demenzerkrankungen, Epilepsie, Multiple Sklerose und psychiatrische Komorbiditäten zählen zu den stigmatisierenden Diagnosen, deren Offenlegung durch eine Datenpanne erhebliche Folgen für die Betroffenen haben kann. Die Kombination aus langen Behandlungsverläufen und der Sensibilität der Diagnosen macht neurologische Daten zu einem besonders schützenswerten Gut.
Das Wichtigste in Kürze
- Neurologische Langzeitpatienten mit chronischen Erkrankungen wie Multiple Sklerose oder Parkinson haben über viele Jahre vollständige Krankheitsverläufe in der Praxisakte; der Verlust oder die Offenlegung dieser Daten kann für die Betroffenen erhebliche berufliche und soziale Konsequenzen haben.
- EEG-Systeme, Neurophysiologiemessgeräte und MRT-Workstations nutzen häufig ältere Softwareversionen, die bekannte Sicherheitslücken enthalten; diese Geräte sollten nicht mit dem allgemeinen Praxisnetzwerk verbunden sein.
- Die wachsende Nutzung neurostimulatorischer Implantate wie tiefer Hirnstimulation bei Parkinson erfordert sichere Datenkommunikation zwischen Praxissystem und Herstellerplattformen für die Geräteprogrammierung.
Cybersicherheit speziell für Neurologen
Neurologische Praxen verarbeiten EEG-Daten, die als Langzeitaufzeichnungen von bis zu 24 Stunden gespeichert werden und erhebliche Dateigrößen erzeugen. Diese Archive werden häufig auf lokalen Servern gespeichert, die nicht ausreichend gegen Datenverlust und unbefugten Zugriff gesichert sind. Wenn ein Ransomware-Angriff diese EEG-Archive verschlüsselt, ist die gesamte Diagnostikbasis für die betroffenen Patienten verloren.
Tiefe Hirnstimulationssysteme moderner Generation können über verschlüsselte Kommunikationskanäle vom Neurologen umprogrammiert werden; diese Funktion ist klinisch wertvoll, schafft aber eine digitale Schnittstelle zwischen dem Implantatsystem und dem Praxisnetzwerk. Ärzteversichert empfiehlt Neurologen mit Implantatchirurgie, die Sicherheitsarchitektur der genutzten Herstellerplattformen regelmäßig zu überprüfen und ausschließlich zertifizierte Kommunikationskanäle für die Geräteprogrammierung zu nutzen.
Worauf Neurologen besonders achten sollten
Neurologen sollten sicherstellen, dass EEG-Systeme und neurophysiologische Messgeräte in einem Netzwerksegment betrieben werden, das vom allgemeinen Praxis- oder Krankenhausnetz getrennt ist. Alle Patientendaten auf neurophysiologischen Workstations müssen verschlüsselt gespeichert sein, und der Zugang muss durch individuelle Benutzerkonten mit starken Passwörtern gesichert sein. Ärzteversichert empfiehlt außerdem, für neurologische Praxen einen dokumentierten Datenschutz-Folgenabschätzungsprozess durchzuführen, da die verarbeiteten Diagnosen typischerweise unter Art. 9 DSGVO als besondere Kategorien sensibler Daten eingestuft werden.
Typische Fehler bei Neurologen
Ein häufiger Fehler ist die gemeinsame Nutzung von Benutzerkonten für EEG-Systeme zwischen mehreren Mitarbeitern; diese Praxis verhindert eine eindeutige Nachvollziehbarkeit von Zugriffen und verstößt gegen DSGVO-Anforderungen zur Protokollierung. Versicherungstechnisch unterschätzen viele Neurologen den Reputationsschaden, der durch eine Datenpanne entsteht, wenn Demenz- oder Epilepsiediagnosen ihrer Patienten öffentlich werden.
Fazit
Neurologen müssen die besondere Sensibilität ihrer Diagnosen und die spezifischen IT-Sicherheitsrisiken neurophysiologischer Systeme in ihrem Datenschutzkonzept und ihrer Cyberversicherung berücksichtigen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Digitalisierung in der Medizin
- GDV – Cyberversicherung für Arztpraxen
- BaFin – Versicherungsregulierung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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