Orthopädische Praxen und Kliniken kombinieren ambulante und operative Versorgung mit einer umfangreichen Bildgebungsinfrastruktur: Röntgensysteme, Ultraschallgeräte, MRT-Workstations und computergestützte Operationsplanungssysteme sind in einem gemeinsamen Netzwerk verbunden. Der wachsende Einsatz navigationsgestützter Implantattechnik schafft zusätzliche IT-Sicherheitsanforderungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Orthopädische Praxen mit eigenem Röntgen und MRT-Zugang speichern umfangreiche Bildarchive, die bei einem Ransomware-Angriff vollständig verloren gehen können; ohne Bildarchiv ist keine orthopädische Verlaufsdiagnostik möglich.
- Navigationsgestützte Implantatsysteme für Knie- und Hüftendoprothesen sind über das OP-Netzwerk mit Planungssoftware verbunden; die Integrität dieser Systeme ist sicherheitskritisch für die Operationsqualität.
- Die Abrechnungsschnittstelle mit Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen für hochpreisige Endoprothesenleistungen ist ein attraktives Ziel für Abrechnungsbetrug, der über gehackte Praxissysteme durchgeführt wird.
Cybersicherheit speziell für Orthopäden
Orthopädische Praxen mit ambulantem Operieren verwalten neben den Patientendaten auch Implantationsregister, in denen Prothesenhersteller, Chargennummern und Operationsdaten verzeichnet sind. Diese Daten sind für die Nachsorge bei Implantatrückrufen unverzichtbar; ein Datenverlust durch einen Cyberangriff kann die Rückverfolgbarkeit bei einem Implantatrückruf verhindern und zu einer erhöhten Haftungsexposition führen.
Die zunehmende Vernetzung von Praxissoftware mit Herstellerplattformen für personalisierte Implantate, bei denen Patientenbildgebungsdaten für die 3D-Planung von individuellen Prothesen an externe Anbieter übermittelt werden, schafft neue Datenschutzverpflichtungen. Ärzteversichert empfiehlt Orthopäden, alle Datenübertragungen an externe Implantatplanungsdienstleister durch eine Datenverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO abzusichern.
Worauf Orthopäden besonders achten sollten
Orthopäden sollten sicherstellen, dass das Implantationsregister auf einem separaten, verschlüsselten System gespeichert wird, das unabhängig vom allgemeinen Praxissystem gesichert wird. Das Backup des Implantationsregisters sollte täglich und physisch getrennt von der Hauptpraxis gespeichert werden. Ärzteversichert empfiehlt außerdem, die Abrechnungsschnittstelle mit Krankenversicherungen durch eine starke Authentifizierung zu sichern, da Abrechnungsbetrug über gehackte Praxiszugänge ein zunehmendes Problem im deutschen Gesundheitssystem darstellt.
Typische Fehler bei Orthopäden
Ein häufiger Fehler ist das Fehlen eines separaten Backups für das Implantationsregister; viele orthopädische Praxen sichern das Implantationsregister im gleichen System wie die Patientenakten, ohne eine eigenständige Wiederherstellungsstrategie zu haben. Versicherungstechnisch unterschätzen viele Orthopäden den Schaden, der entsteht, wenn durch einen IT-Angriff das Implantationsregister verloren geht und im Falle eines Rückrufs keine Implantatdaten mehr vorhanden sind.
Fazit
Orthopäden müssen die Sicherheit ihres Implantationsregisters und ihrer Bildarchive als Teil ihrer medizinisch-rechtlichen Dokumentationspflicht verstehen und durch eine geeignete Backup-Strategie und Cyberversicherung absichern. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Digitalisierung in der Medizin
- GDV – Cyberversicherung für Arztpraxen
- BaFin – Versicherungsregulierung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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