Palliativmedizinische Einrichtungen verarbeiten die intimsten Daten am Ende des Lebens: Sterbewünsche, Patientenverfügungen, schmerztherapeutische Konzepte und psychosoziale Beratungsdokumentation gehören zu den sensibelsten Gesundheitsdaten überhaupt. Die Würde der Betroffenen und der Schutz ihrer letzten persönlichen Dokumente erfordert besondere IT-Sicherheitsmaßnahmen.
Das Wichtigste in Kürze
- Palliativmedizinische Dokumentation enthält Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Sterbebegleitungsprotokolle, die rechtlich relevante Dokumente sind; ein Datenverlust dieser Dokumente kann im Erbschafts- oder Betreuungsrecht erhebliche Konsequenzen haben.
- Spezialisierte Palliativstationen und SAPV-Teams verarbeiten Daten über die häusliche Situation sterbenskranker Patienten, einschließlich Informationen über Angehörige, Wohnverhältnisse und soziale Netze; diese Daten sind für Einbruchsdiebstahl und andere kriminelle Zwecke attraktiv.
- Digitale Schmerztagebücher und Telemedizin-Anwendungen für die häusliche Palliativversorgung übertragen kontinuierlich Symptom- und Vitaldaten; die Sicherheit dieser Übertragungen muss gewährleistet sein.
Cybersicherheit speziell für Palliativmediziner
Palliativstationen und ambulante Palliativdienste verwalten Daten, die über die typische medizinische Dokumentation weit hinausgehen: SAPV-Teams dokumentieren regelmäßige Hausbesuche mit Informationen über die häusliche Situation, die Anwesenheit von Angehörigen und den Zustand der Wohnung. Diese Daten sind im Kontext eines organisierten Wohnungseinbruchs oder Identitätsdiebstahls attraktiv. Die Verbindung aus sensibler Gesundheitssituation und häuslichen Informationen macht palliativmedizinische Daten zu einem besonderen Datenschutzrisiko.
Digitale Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, die im Palliativmedizinsystem hinterlegt sind, haben rechtliche Wirkung und müssen entsprechend gegen Manipulation und Verlust gesichert werden. Wenn ein Cyberangriff diese Dokumente löscht oder manipuliert, kann dies im Sterbefall zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Ärzteversichert empfiehlt Palliativmedizinern, rechtlich relevante Dokumente wie Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten in einem separaten, unveränderlich gespeicherten System zu archivieren.
Worauf Palliativmediziner besonders achten sollten
Palliativmediziner sollten sicherstellen, dass die Dokumentation der häuslichen Patientensituation auf einem System gespeichert wird, auf das nur behandelndes Personal Zugriff hat, und dass diese Daten nach dem Tod des Patienten gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gesichert und danach datenschutzkonform gelöscht werden. Telemedizin-Anwendungen für die häusliche Palliativversorgung müssen DSGVO-konform sein und dürfen keine Patientendaten an Dritte weitergeben. Ärzteversichert empfiehlt außerdem, für alle digitalen Systeme in der Palliativversorgung eine jährliche Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen.
Typische Fehler bei Palliativmedizinern
Ein häufiger Fehler ist das Fehlen einer klaren Löschungsstrategie für palliativmedizinische Daten nach dem Tod eines Patienten; die Aufbewahrungsfristen für ärztliche Dokumentation von 10 Jahren gelten auch nach dem Tod, aber viele Praxen haben keine dokumentierten Prozesse für die ordnungsgemäße Datenlöschung nach Fristablauf. Versicherungstechnisch unterschätzen viele Palliativmediziner die Schadensrisiken, die durch den Verlust rechtlich relevanter Dokumente wie Patientenverfügungen entstehen können.
Fazit
Palliativmediziner müssen die besondere Würde und rechtliche Relevanz der von ihnen verarbeiteten Daten in ihrem IT-Sicherheitskonzept berücksichtigen und durch eine Cyberversicherung absichern, die auch den Verlust rechtlich relevanter Dokumente abdeckt. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Digitalisierung in der Medizin
- GDV – Cyberversicherung für Arztpraxen
- BaFin – Versicherungsregulierung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →