Pathologische Institute und Praxen stehen vor einer IT-Sicherheitstransformation: Die Einführung der Digitalpathologie, bei der histologische Schnitte als Ganzbild-Scans in digitale Bildarchive übertragen werden, erzeugt Datenmengen von mehreren Gigabyte pro Fall und neue Anforderungen an die IT-Sicherheitsinfrastruktur. Zugleich sind pathologische Befunde die diagnostische Grundlage für Krebstherapieentscheidungen und daher besonders schützenswert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Digitalpathologische Bildarchive mit Ganzbild-Scans histologischer Schnitte haben Dateigrößen von 1 bis 5 Gigabyte pro Fall; ein Institut mit 10.000 Fällen jährlich akkumuliert innerhalb von 3 Jahren ein Datenvolumen von 30 bis 150 Terabyte, das vollständig gesichert werden muss.
  • Molekularpathologische Befunde mit Mutationsanalysen wie KRAS, BRAF oder HER2 sind die Grundlage für zielgerichtete Krebstherapien; eine Verfälschung dieser Daten durch einen Cyberangriff würde direkt zu falschen Therapieentscheidungen führen.
  • Pathologienetzwerke, in denen mehrere Institute gemeinsam Fälle bearbeiten, erfordern eine gesicherte Netzwerkkommunikation für den Austausch von digitalisierten Präparaten und Befunden.

Cybersicherheit speziell für Pathologen

Pathologische Institute betreiben eine IT-Infrastruktur, die traditionell stark auf lokale Server ausgerichtet war; die Einführung der Digitalpathologie erfordert jetzt den Aufbau von Cloud-fähigen oder zentralisierten Bildarchiven, für die noch keine etablierten IT-Sicherheitsstandards in der deutschen Pathologie existieren. Die Übertragung digitaler Pathologie-Scanner-Daten über das Krankenhausnetzwerk an einen zentralen Archivsserver kann bei unzureichender Verschlüsselung abgehört werden.

Next-Generation-Sequencing-Systeme in der Molekularpathologie erzeugen genetische Rohdaten, die als besondere Kategorie sensibler Daten nach Art. 9 DSGVO gelten und den höchsten Datenschutzanforderungen unterliegen. Diese Daten müssen verschlüsselt gespeichert, sicher übertragen und mit strikter Zugangskontrolle versehen sein. Ärzteversichert empfiehlt Pathologen, für die molekularpathologische Datenverarbeitung ein separates IT-Sicherheitskonzept zu erstellen, das den besonderen Schutz genetischer Daten abbildet.

Worauf Pathologen besonders achten sollten

Pathologen sollten sicherstellen, dass der Zugang zum digitalen Bildarchiv durch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung gesichert ist und alle Zugriffe protokolliert werden. Die Integrität molekularpathologischer Befunddaten muss durch kryptografische Signierung gesichert werden, damit nachträgliche Manipulationen erkannt werden können. Ärzteversichert empfiehlt außerdem, externe Pathologienetzwerke, über die Bildmaterial ausgetauscht wird, auf ihre IT-Sicherheitsstandards zu prüfen und eine entsprechende Datenverarbeitungsvereinbarung abzuschließen.

Typische Fehler bei Pathologen

Ein häufiger Fehler ist das Fehlen einer ausreichend dimensionierten Backup-Strategie für digitale Bildarchive; viele pathologische Institute unterschätzen das Datenvolumen der Digitalpathologie und betreiben unzureichende Backup-Systeme. Versicherungstechnisch ist die Haftungsexposition durch den Verlust oder die Verfälschung molekularpathologischer Befunde, die Krebstherapieentscheidungen beeinflusst haben, in vielen Berufshaftpflichtverträgen nicht ausdrücklich geregelt.

Fazit

Pathologen müssen die Einführung der Digitalpathologie und Molekulardiagnostik als IT-Sicherheitstransformation verstehen und ihre Bildarchive, genetischen Daten und Befundsysteme durch ein strukturiertes IT-Sicherheitskonzept schützen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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