Psychiatrische Praxen und Kliniken verarbeiten die sensibelsten Diagnosen des gesamten medizinischen Spektrums: Suizidgedanken, psychotische Episoden, Suchterkrankungen und Traumafolgestörungen zählen zu den Diagnosen, deren unberechtigte Offenlegung für die betroffenen Patienten existenzielle berufliche und soziale Konsequenzen haben kann. Psychiatrische Datensicherheit ist daher eine besondere ethische Pflicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Psychiatrische Diagnosen wie Schizophrenie, bipolare Störungen oder Suchterkrankungen können bei Offenlegung zu Diskriminierung im Beruf, in der Partnerschaft oder beim Zugang zu Versicherungen führen; der Schaden einer Datenpanne geht weit über den finanziellen Schaden hinaus.
- Psychiatrische Dokumentationssysteme enthalten häufig detaillierte Gedächtnisprotokoll-Aufzeichnungen von Therapiesitzungen, die das Intimste aus dem Leben der Patienten beschreiben; diese Dokumente erfordern die stärksten verfügbaren Zugangssicherungen.
- Telemedizin und Videotherapie sind in der Psychiatrie besonders verbreitet; die Sicherheit der Videoplattform und die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Therapiegespräche müssen gewährleistet sein.
Cybersicherheit speziell für Psychiater
Psychiatrische Praxen mit psychotherapeutischen Leistungen dokumentieren Therapiegespräche in einem Detaillierungsgrad, der in keiner anderen medizinischen Fachrichtung üblich ist. Diese Sitzungsprotokoll-Dokumentation enthält persönlichste Informationen, die nicht nur die Diagnose, sondern auch das gesamte Privatleben der Patienten beleuchten. Ein Zugriff von Unbefugten auf diese Dokumente stellt eine besonders schwerwiegende Datenschutzverletzung dar, die über die übliche Meldepflicht nach Art. 33 DSGVO hinaus auch ethische und standesrechtliche Konsequenzen haben kann.
Videotherapie-Plattformen, die während der COVID-19-Pandemie in vielen psychiatrischen Praxen eingeführt wurden, sind häufig noch in Betrieb; viele dieser Plattformen erfüllen die DSGVO-Anforderungen für die Verarbeitung besonders sensibler Gesundheitsdaten nicht vollständig. Ärzteversichert empfiehlt Psychiatern, ihre verwendeten Telemedizin-Plattformen auf eine aktuelle DSGVO-Konformitätsbewertung hin zu überprüfen und sicherzustellen, dass Therapiegespräche Ende-zu-Ende verschlüsselt und nicht auf Servern außerhalb der EU gespeichert werden.
Worauf Psychiater besonders achten sollten
Psychiater sollten sicherstellen, dass der Zugang zur Therapiedokumentation durch eine strenge Zugriffskontrolle gesichert ist, die zwischen allgemeiner Patientenverwaltung und Therapiedokumentation unterscheidet; nicht jeder Praxismitarbeiter benötigt Zugang zu Therapieprotokollen. Die physische Sicherheit der Praxiscomputer muss gewährleistet sein, da eine unverschlüsselte Festplatte bei einem Diebstahl vollständigen Zugriff auf alle Patientendaten ermöglicht. Ärzteversichert empfiehlt außerdem eine Cyberversicherung, die explizit die Kosten für psychologische Krisenintervention nach einer Datenpanne für betroffene Patienten abdeckt.
Typische Fehler bei Psychiatern
Ein häufiger Fehler ist das Fehlen einer Festplattenverschlüsselung auf Praxiscomputern; wenn ein Laptop mit psychiatrischen Therapiedokumentationen gestohlen wird, sind ohne Verschlüsselung alle Daten sofort zugänglich. Versicherungstechnisch ist der immaterielle Schaden, der Patienten durch eine psychiatrische Datenpanne entsteht, in vielen Cyberversicherungspolicen nicht als versicherter Schadensposten erfasst; Schadensersatzansprüche von Patienten können jedoch erheblich sein.
Fazit
Psychiater müssen die besondere Sensibilität ihrer Therapiedokumentation in alle IT-Sicherheitsmaßnahmen integrieren und durch eine Cyberversicherung absichern, die den spezifischen Schäden psychiatrischer Datenpannen gerecht wird. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Digitalisierung in der Medizin
- GDV – Cyberversicherung für Arztpraxen
- BaFin – Versicherungsregulierung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →