Allgemeinmediziner, die eine Praxis betreiben oder sich an einem MVZ beteiligen, treffen täglich unternehmerische Entscheidungen, die weit über die ärztliche Behandlung hinausgehen. Die Einstellung von Personal, die Auswahl von Lieferanten, die Auslösung von Investitionen und die Compliance mit kassenärztlichen Pflichten sind Leitungsentscheidungen, für die eine persönliche Haftung entstehen kann. Genau hier setzt die D&O-Versicherung an.
Das Wichtigste in Kürze
- Allgemeinmediziner, die Gesellschafter einer Praxis-GbR, GmbH oder MVZ-GmbH sind, haften persönlich für Leitungsfehler im Rahmen der Geschäftsführung; die D&O-Versicherung schützt das Privatvermögen vor diesen Ansprüchen.
- Kassenärztliche Abrechnungsfehler, die durch ein nachlässiges Praxismanagement entstehen, können zu Rückforderungen der KV von 10.000 bis 100.000 Euro führen; wenn Mitgesellschafter oder Arbeitnehmer durch diese Fehler Schäden erleiden, entsteht eine persönliche Haftung.
- Eine D&O-Versicherung für niedergelassene Allgemeinmediziner kostet je nach Praxisgröße zwischen 800 und 2.500 Euro jährlich und ist steuerlich als Betriebsausgabe absetzbar.
D&O-Versicherung speziell für Allgemeinmediziner
Die D&O-Versicherung (Directors & Officers Liability) ist ursprünglich aus dem Unternehmensrecht für Vorstände und Geschäftsführer entwickelt worden; für niedergelassene Ärzte wird sie relevant, sobald eine Gesellschaftsform mit formellen Leitungsorganen gewählt wird. In einer Allgemeinarztpraxis als GmbH ist der praktizierende Arzt häufig gleichzeitig Gesellschafter-Geschäftsführer; in dieser Funktion haftet er nach § 43 GmbHG persönlich für die Verletzung von Geschäftsführerpflichten.
Konkrete Szenarien für allgemeinmedizinische D&O-Ansprüche umfassen: Ein Mitgesellschafter einer Gemeinschaftspraxis erleidet einen finanziellen Schaden, weil der andere Gesellschafter einen Mietvertrag zu ungünstigen Konditionen abgeschlossen hat. Oder eine MVZ-GmbH, an der mehrere Allgemeinmediziner beteiligt sind, erleidet durch einen Verwaltungsfehler des ärztlichen Leiters Verluste bei der KV-Abrechnung. Ärzteversichert empfiehlt allen Allgemeinmedizinern, die in Gesellschaftsstrukturen praktizieren, die D&O-Versicherung als Teil ihres Versicherungsportfolios zu prüfen.
Worauf Allgemeinmediziner besonders achten sollten
Allgemeinmediziner sollten bei der Auswahl einer D&O-Versicherung darauf achten, dass die Police eine ausreichend hohe Deckungssumme von mindestens 1 Million Euro vorsieht und auch Ansprüche von Mitgesellschaftern und Dritten abdeckt. Die sogenannte Innendeckung, also der Schutz vor Ansprüchen der eigenen Gesellschaft, ist besonders wichtig in MVZ-Strukturen, in denen mehrere Ärzte gemeinsam die Geschäftsführung verantworten. Ärzteversichert hilft Allgemeinmedizinern, die D&O-Versicherung auf ihre spezifische Praxisstruktur abzustimmen.
Typische Fehler bei Allgemeinmedizinern
Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass die D&O-Versicherung nur für Großunternehmen relevant ist; tatsächlich entstehen persönliche Haftungsansprüche gegen Ärzte in Leitungspositionen häufig aus alltäglichen Verwaltungsentscheidungen. Ein weiterer Fehler ist das Fehlen einer D&O-Versicherung bei gleichzeitiger Geschäftsführerfunktion in einer MVZ-GmbH; ohne diesen Schutz ist das Privatvermögen des Allgemeinmediziners direkt gefährdet.
Fazit
Allgemeinmediziner in Gesellschaftsstrukturen oder MVZ-Beteiligungen benötigen eine D&O-Versicherung, die ihre persönliche Haftung als Leitungsorgan absichert und ihr Privatvermögen schützt. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Praxisrecht und Gesellschaftsformen
- GDV – D&O-Versicherung für Unternehmen
- BaFin – Versicherungsregulierung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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