Augenärzte, die eigene Operationszentren für refraktive Chirurgie, Kataraktoperationen oder intravitreale Injektionen betreiben, tragen eine erhebliche unternehmerische Verantwortung. Die Kombination aus hochwertiger Medizintechnik mit Investitionsvolumen von 500.000 bis 2 Millionen Euro und dem Dienstleistungsgeschäft mit privatärztlichen Leistungen schafft eine Leitungsverantwortung, die persönliche Haftungsrisiken mit sich bringt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Augenärzte, die ein Refraktionszentrum oder ein ambulantes OP-Zentrum in der Rechtsform einer GmbH betreiben, haften als Geschäftsführer persönlich nach § 43 GmbHG für schuldhaft verursachte Schäden der Gesellschaft.
  • Investitionsentscheidungen für teure Lasergeräte (LASIK-Laser kosten 300.000 bis 600.000 Euro), die sich als wirtschaftlich nicht tragbar erweisen, können D&O-Ansprüche von Mitgesellschaftern auslösen.
  • Eine D&O-Versicherung für augenärztliche Zentren kostet je nach Bilanzsumme zwischen 1.000 und 4.000 Euro jährlich und schützt das Privatvermögen der Gesellschafter-Ärzte umfassend.

D&O-Versicherung speziell für Augenärzte

Augenärztliche Operationszentren haben oft eine hohe wirtschaftliche Dynamik: Einerseits ist die Nachfrage nach privatärztlichen Augenoperationen konstant hoch, andererseits sind die Investitionskosten für Lasergeräte und Operationsmikroskope erheblich. Wenn eine Leitungsentscheidung des Gesellschafter-Arztes zu einer falschen Kapazitätskalkulation oder zu einer unrentablen Geräteanschaffung führt, und dadurch Mitgesellschafter oder die GmbH selbst einen finanziellen Schaden erleiden, besteht ein D&O-Anspruch.

Ein weiteres Szenario ist die Compliance-Verantwortung: Wenn ein Augenarzt als Geschäftsführer eines Operationszentrums die Zulassungsanforderungen für ambulante Operationen nach § 115b SGB V nicht einhält und dadurch die Zulassung verliert, entsteht ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden für die Gesellschaft, der in D&O-Ansprüchen münden kann. Ärzteversichert empfiehlt Augenärzten mit Operationszentrum, eine D&O-Versicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Millionen Euro abzuschließen.

Worauf Augenärzte besonders achten sollten

Augenärzte sollten bei der Auswahl einer D&O-Versicherung darauf achten, dass die Police sowohl die Innen- als auch die Außendeckung umfasst, also Ansprüche der eigenen Gesellschaft und Ansprüche Dritter abdeckt. Bei refraktiver Chirurgie ist besonders relevant, dass auch Ansprüche aus der Zulassungsverantwortung für den Operationsbetrieb abgedeckt sind. Ärzteversichert empfiehlt, die D&O-Versicherung mit der Berufshaftpflicht in einem Gesamtpaket zu koordinieren.

Typische Fehler bei Augenärzten

Ein häufiger Fehler ist die fehlende D&O-Versicherung in augenärztlichen GmbH-Strukturen, weil die Ärzte die persönliche Haftung nach § 43 GmbHG unterschätzen. Viele Augenärzte wissen nicht, dass sie als Geschäftsführer auch für Steuerversäumnisse der GmbH persönlich haften können; ein Steuerberater-Fehler schützt den Geschäftsführer nicht automatisch von der Haftung.

Fazit

Augenärzte in unternehmerischen Leitungspositionen benötigen eine D&O-Versicherung, die ihre persönliche Haftung für alle Leitungsentscheidungen in ihrem Operationszentrum oder ihrer Gesellschaftsstruktur abdeckt. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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