Chirurgen in Chefarztpositionen und niedergelassene Chirurgen mit eigenem ambulantem Operationszentrum tragen eine doppelte Verantwortung: Sie haften als Ärzte für Behandlungsfehler und als Leitungspersonen für unternehmerische Fehlentscheidungen. Die D&O-Versicherung schützt die zweite Haftungsebene, die von der Berufshaftpflicht nicht gedeckt wird.
Das Wichtigste in Kürze
- Chefärzte der Chirurgie, die als ärztliche Leiter einer Klinik-GmbH oder eines Medizinischen Versorgungszentrums fungieren, haften als Organmitglieder persönlich für Leitungsversagen; die D&O-Versicherung ist für diese Position ein unverzichtbarer Schutz.
- Niedergelassene Chirurgen mit eigenem ambulantem Operationszentrum in der Rechtsform einer GmbH oder Partnerschaftsgesellschaft können von Mitgesellschaftern für wirtschaftliche Leitungsfehler in Anspruch genommen werden.
- D&O-Ansprüche gegen Chirurgen können bis in die Millionenhöhe gehen, wenn eine Fehlinvestition in medizinische Geräte oder eine falsche Personalentscheidung erhebliche wirtschaftliche Schäden verursacht hat.
D&O-Versicherung speziell für Chirurgen
Chirurgische Gemeinschaftspraxen und ambulante Operationszentren sind hochkapitalisierte Einrichtungen: Operationsmikroskope, Endoskopietürme und laparoskopische Systeme kosten zusammen mehrere Hunderttausend Euro. Wenn ein Gesellschafter-Chirurg als Geschäftsführer Investitionsentscheidungen trifft, die sich als wirtschaftlich fatal erweisen, und dadurch Mitgesellschafter erhebliche finanzielle Verluste erleiden, entstehen D&O-Ansprüche. Ein konkretes Szenario: Der Geschäftsführer einer chirurgischen GmbH schließt einen langfristigen Mietvertrag für Praxisräume ab, ohne ausreichend zu prüfen, dass das Gebäude die baulichen Anforderungen für einen OP-Betrieb nicht erfüllt. Die folgenden Umbaukosten und der Betriebsausfall begründen einen Schadensersatzanspruch.
Chefärzte, die in Krankenhäusern Mitglieder der erweiterten Krankenhausleitung sind, können in D&O-Ansprüche des Krankenhausträgers hineingezogen werden, wenn ihre Leitungsentscheidungen zu nachweisbaren wirtschaftlichen Schäden führen. Ärzteversichert empfiehlt Chirurgen in Leitungspositionen, ihre D&O-Versicherung mit einem Anwalt für Gesellschaftsrecht auf ihre konkrete Haftungsexposition hin abzustimmen.
Worauf Chirurgen besonders achten sollten
Chirurgen sollten bei der Auswahl einer D&O-Versicherung darauf achten, dass die Deckungssumme der Größe und dem Investitionsvolumen der Gesellschaft entspricht; für chirurgische Operationszentren mit einem Umsatz von mehr als 2 Millionen Euro empfiehlt Ärzteversichert eine Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro. Die Police muss auch nachträgliche Ansprüche abdecken, die nach dem Ausscheiden des Gesellschafter-Arztes aus der Gesellschaft geltend gemacht werden.
Typische Fehler bei Chirurgen
Ein häufiger Fehler ist das Fehlen einer D&O-Versicherung trotz GmbH-Geschäftsführerposition; viele Chirurgen unterschätzen die persönliche Haftungsexposition nach § 43 GmbHG. Ein weiterer Fehler ist die Annahme, dass die Gesellschaft selbst haftbar ist und das Privatvermögen des Gesellschafters geschützt ist; dies gilt nur für die Außenhaftung, nicht für die Innenhaftung gegenüber der Gesellschaft.
Fazit
Chirurgen in unternehmerischen Leitungspositionen benötigen eine D&O-Versicherung, die ihre Privatvermögen vor Schadensersatzansprüchen aus Leitungsfehlern schützt und auf das spezifische Risikoprofil eines chirurgischen Unternehmens abgestimmt ist. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Praxisrecht und Gesellschaftsformen
- GDV – D&O-Versicherung für Unternehmen
- BaFin – Versicherungsregulierung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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