Dermatologen, die eigene Praxen mit ästhetischen Behandlungsangeboten betreiben, haben sich in vielen Fällen zu Unternehmerärzten entwickelt: Laser-Zentren, Praxiskliniken für ästhetische Dermatologie und MVZ-Beteiligungen sind typische Strukturen. Mit dem Unternehmertum wächst die persönliche Haftung für Leitungsentscheidungen, die eine D&O-Versicherung erfordert.
Das Wichtigste in Kürze
- Dermatologen, die eine Praxis mit ästhetischen Laserbehandlungen und kosmetischen Injektionen als GmbH betreiben, haften als Gesellschafter-Geschäftsführer persönlich für Leitungsfehler.
- Dermatologische Kliniken und Praxisketten, die von mehreren Ärzten gemeinsam geführt werden, benötigen eine D&O-Versicherung, die Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern über Leitungsentscheidungen absichert.
- Die D&O-Versicherung für dermatologische Praxen kostet je nach Betriebsgröße zwischen 1.000 und 3.500 Euro jährlich und ist steuerlich absetzbar.
D&O-Versicherung speziell für Dermatologen
Dermatologische Praxen mit ästhetischen Behandlungsangeboten sind häufig als GmbH strukturiert, um die Haftung für ästhetische Eingriffe von der Kassenleistung zu trennen. In dieser Struktur ist der praktizierende Dermatologe typischerweise Gesellschafter und Geschäftsführer in einer Person; er trägt die Leitungsverantwortung für Personalentscheidungen, Investitionen und Vertragsabschlüsse. Wenn eine seiner Leitungsentscheidungen zu einem finanziellen Schaden für die Gesellschaft oder die Mitgesellschafter führt, entsteht ein D&O-Anspruch.
Ein konkretes Beispiel: Ein dermatologischer Unternehmer kauft einen Laserturm für 150.000 Euro, ohne die KV-Abrechnungsfähigkeit der Leistungen vorab zu prüfen. Es stellt sich heraus, dass die Kassenleistungen nicht abrechenbar sind und die Privatpatientennachfrage zu gering ist; der investierte Betrag ist verloren. Mitgesellschafter können den Geschäftsführer für diesen Fehler in Regress nehmen. Ärzteversichert empfiehlt, alle größeren Investitionsentscheidungen mit einem Rechtsanwalt und einem Steuerberater abzustimmen und durch eine D&O-Versicherung abzusichern.
Worauf Dermatologen besonders achten sollten
Dermatologen sollten bei der Auswahl einer D&O-Versicherung darauf achten, dass auch Ansprüche aus der Leitung von Praxisketten oder filialisierten Einrichtungen gedeckt sind; wenn ein Dermatologe mehrere Praxisstandorte als Gesellschafter-Geschäftsführer verantwortet, multipliziert sich die Leitungsverantwortung entsprechend. Ärzteversichert empfiehlt eine Deckungssumme von mindestens 2 Millionen Euro für dermatologische Praxen mit ästhetischem Schwerpunkt.
Typische Fehler bei Dermatologen
Ein häufiger Fehler ist das Fehlen einer D&O-Versicherung trotz GmbH-Struktur; viele dermatologische Unternehmerärzte sind sich nicht bewusst, dass sie als Geschäftsführer auch persönlich für Steuerschulden der GmbH haften können. Versicherungstechnisch verwechseln viele Dermatologen die Produkthaftpflicht für ästhetische Behandlungen mit der D&O-Versicherung für Leitungsentscheidungen.
Fazit
Dermatologen in unternehmerischen Leitungspositionen benötigen eine D&O-Versicherung, die ihre persönliche Haftung für alle Geschäftsführungsentscheidungen abdeckt und ihr Privatvermögen schützt. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Praxisrecht und Gesellschaftsformen
- GDV – D&O-Versicherung für Unternehmen
- BaFin – Versicherungsregulierung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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