Internisten, die eine Schwerpunktpraxis, ein MVZ oder eine internistische Belegabteilung führen, sind nicht nur als Ärzte, sondern auch als Unternehmer tätig. Die daraus resultierende persönliche Managementhaftung unterscheidet sich grundlegend von der medizinischen Haftung und ist durch die Berufshaftpflicht nicht gedeckt. Die D&O-Versicherung schließt genau diese Lücke.

Das Wichtigste in Kürze

  • Internistische Schwerpunktpraxen mit hohem Investitionsbedarf: Kardiologische oder gastroenterologische Geräte kosten 100.000–500.000 EUR; Finanzierungsentscheidungen begründen Managementhaftung.
  • MVZ-Geschäftsführer haften persönlich: Internisten als Geschäftsführer eines MVZ sind wie Kaufleute zu behandeln und tragen volle Leitungsverantwortung.
  • Abrechnungsstreitigkeiten sind D&O-relevant: Fehler bei kassenärztlichen Abrechnungen können Rückforderungen auslösen, für die Praxisinhaber persönlich einstehen müssen.

D&O-Versicherung speziell für Internisten

Internisten sind eine der größten niedergelassenen Arztgruppen und führen häufig Praxen mit erheblichem unternehmerischem Umfang. Ein kardiologischer Internist mit Herzkatheterlabor oder ein Gastroenterologe mit eigener Endoskopieeinheit hat Investitionen von mehreren Hunderttausend Euro zu verantworten. Entscheidungen über Geräteinvestitionen, Personalmaßnahmen und Kooperationsvereinbarungen können als Sorgfaltspflichtverletzungen ausgelegt werden, wenn sie im Nachhinein zu Verlusten führen.

Die D&O-Versicherung schützt Internisten als Praxisinhaber und Gesellschafter vor solchen Ansprüchen, die von Mitgesellschaftern, Mitarbeitern oder Gläubigern erhoben werden. Für eine internistische Einzelpraxis mit einem Jahresumsatz von 700.000 EUR ist eine Deckungssumme von 1,5–3 Mio. EUR empfehlenswert; größere Verbundstrukturen oder MVZ benötigen 5–10 Mio. EUR. Jahresprämien bewegen sich zwischen 800 und 3.000 EUR.

Worauf Internisten besonders achten sollten

Internisten in MVZ-Strukturen sollten unbedingt klären, ob die vom MVZ-Träger abgeschlossene D&O-Police die persönliche Haftung der ärztlichen Gesellschafter-Geschäftsführer vollumfänglich abdeckt. Häufig decken solche Policen nur die Ansprüche des Unternehmens gegen seine Organe, nicht aber Drittansprüche. Ärzteversichert analysiert für internistische Praxisinhaber und MVZ-Ärzte die konkrete Deckungssituation und identifiziert bestehende Lücken.

Für Internisten, die als Belegarzt in Kliniken tätig sind, ist zudem die Frage relevant, ob die klinikindividuelle D&O-Police ihre Interessen als externe Belegärzte einschließt oder ob eine eigene Police notwendig ist.

Typische Fehler bei Internisten

Ein typischer Fehler ist das Vertrauen auf die klinische Betriebshaftpflicht als ausreichenden Schutz für alle Tätigkeiten. Die Betriebshaftpflicht deckt Sach- und Personenschäden durch den laufenden Betrieb, nicht aber persönliche Managementhaftung. Ein zweiter Fehler ist die unzureichende Deckungssumme: Wer eine D&O-Police mit 500.000 EUR abschließt, aber eine Praxis mit 1,5 Mio. EUR Jahresumsatz führt, ist im Ernstfall nicht ausreichend geschützt. Schließlich wird die zeitliche Nachhaftung nach Praxisverkauf oder -auflösung oft nicht berücksichtigt.

Fazit

Internisten mit Praxisleitungs- und Gesellschafterfunktionen benötigen eine D&O-Versicherung, die ihre persönliche Managementhaftung vollständig und mit ausreichender Deckungssumme absichert. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →