Kinderärzte führen häufig familienorientierte Praxen mit einer besonders intensiven Bindung an ihre Patientinnen und Patienten sowie deren Eltern. Wenn aus dieser Praxis eine BAG wird oder der Kinderarzt als Gesellschafter in einem MVZ tätig ist, entsteht unternehmerische Verantwortung, die eine D&O-Versicherung erforderlich macht. Denn Managementfehler im Praxisbetrieb sind durch die Berufshaftpflicht nicht gedeckt.

Das Wichtigste in Kürze

  • BAG und MVZ begründen Managementhaftung: Kinderärzte als Mitgesellschafter eines pädiatrischen MVZ haften persönlich für unternehmerische Entscheidungen.
  • Kinderärztliche Praxen als Arbeitgeber: Fehlentscheidungen im Personalbereich (Kündigung, Arbeitszeitgestaltung) können Schadensersatzansprüche auslösen, die D&O-relevant sind.
  • Abgrenzung zur Berufshaftpflicht klar halten: Die medizinische Behandlung von Kindern ist Sache der Berufshaftpflicht; organisatorische und unternehmerische Entscheidungen sind Sache der D&O.

D&O-Versicherung speziell für Kinderärzte

Kinderarztpraxen haben im Vergleich zu technisch aufwendigen Fachrichtungen ein geringeres unternehmerisches Investitionsvolumen, tragen aber dennoch relevante Managementhaftungsrisiken. Die häufigsten D&O-relevanten Szenarien in der Pädiatrie sind Streitigkeiten zwischen BAG-Partnern über Praxisinvestitionen oder die Aufnahme neuer Gesellschafter, Ansprüche von Mitarbeitern nach fehlerhafter Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie Rückforderungen von Krankenkassen aufgrund von Abrechnungsfehlern bei pädiatrischen Vorsorgeuntersuchungen oder Impfleistungen.

Für eine kinderärztliche Gemeinschaftspraxis mit zwei bis drei Ärzten und einem Jahresumsatz von 600.000–900.000 EUR sind D&O-Deckungssummen von 1–2,5 Mio. EUR angemessen. Jahresprämien liegen im Bereich von 500–1.500 EUR.

Worauf Kinderärzte besonders achten sollten

Kinderärzte, die sich einer BAG oder einem MVZ anschließen, sollten bei Abschluss des Gesellschaftsvertrags gleichzeitig die D&O-Versicherung abschließen oder prüfen, ob eine bestehende Police die neuen Gesellschafter einschließt. Außerdem sollten Kinderärzte, die in Berufsverbänden oder Fachgesellschaften Leitungsfunktionen übernehmen, prüfen, ob ihre D&O-Police auch ehrenamtliche Managementtätigkeiten abdeckt. Ärzteversichert berät Kinderärzte bei der optimalen Gestaltung des Versicherungsschutzes für alle Leitungsrollen.

Typische Fehler bei Kinderärzten

Ein häufiger Fehler ist der Abschluss keiner D&O-Police bei BAG-Gründung, weil das Investitionsvolumen im Vergleich zu anderen Fachrichtungen gering erscheint. Selbst bei kleineren Praxen können Mitarbeiterklagen oder Gesellschafterstreitigkeiten Schadensersatzansprüche im fünf- bis sechsstelligen Bereich erreichen. Ein zweiter Fehler ist das Vertrauen auf die D&O-Police des MVZ-Trägers ohne eigene Prüfung des Schutzumfangs für die individuellen Gesellschafter. Schließlich wird die Nachhaftungszeit nach Praxisveräußerung oft nicht vertraglich vereinbart.

Fazit

Kinderärzte in Gesellschafterfunktionen brauchen eine D&O-Versicherung, um persönliche Managementhaftung aus Praxisleitungsentscheidungen vollständig abzusichern. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →