Notfallmediziner sind primär klinisch tätig und gelten oft nicht als typische D&O-Zielgruppe. Doch wer als leitender Notarzt einer Rettungsdienstorganisation, als ärztlicher Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) oder als Chefarzt einer zentralen Notaufnahme tätig ist, trägt erhebliche organisatorische und unternehmerische Verantwortung. Genau für diese Leitungsrollen bietet die D&O-Versicherung unverzichtbaren persönlichen Schutz.

Das Wichtigste in Kürze

  • ÄLRD und leitende Notärzte haften persönlich: Entscheidungen über Ausstattung, Protokolle und Personalplanung im Rettungsdienst können persönliche Schadensersatzansprüche auslösen.
  • Chefärzte der ZNA tragen Managementverantwortung: Organisationsfehler in der zentralen Notaufnahme sind häufig Gegenstand von Haftungsansprüchen, die über die Berufshaftpflicht hinausgehen.
  • Ehrenamtliche Leitungsrollen einschließen: Notfallmediziner in DRK-, ASB- oder Feuerwehr-Leitungsgremien benötigen ergänzenden D&O-Schutz.

D&O-Versicherung speziell für Notfallmediziner

Der ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) ist die klassische Leitungsfunktion im präklinischen Notfallwesen, die D&O-relevante Managemententscheidungen beinhaltet. Entscheidungen über Reanimationsprotokolle, Einsatzmittelausstattung oder die Qualifikationsanforderungen für Rettungsassistenten können im Nachhinein als fehlerhaft eingestuft werden, wenn ein Schadensfall auf organisatorische Defizite zurückgeführt wird. Klagen gegen leitende Notärzte oder ÄLRD sind selten, aber wenn sie eintreten, können sie sechsstellige Schadensersatzbeträge umfassen.

In der klinischen Notfallmedizin entstehen D&O-relevante Risiken vorrangig bei Chefärzten und leitenden Oberärzten zentraler Notaufnahmen, die für Triage-Protokolle, Personalplanung und Schnittstellenmanagement verantwortlich sind. Für diese Leitungsärzte sind Deckungssummen von 2–5 Mio. EUR empfehlenswert; die Klinik-D&O sollte auf ausreichenden persönlichen Schutz geprüft werden.

Worauf Notfallmediziner besonders achten sollten

Notfallmediziner in Doppelfunktionen (z. B. Klinikchef und nebenamtlicher ÄLRD) sollten prüfen, ob ihre D&O-Deckung beide Rollen umfasst. Klinik-D&O-Policen gelten in der Regel nur für Entscheidungen im klinischen Rahmen und decken nebenamtliche Leitungsrollen im Rettungsdienst nicht automatisch ab. Ärzteversichert analysiert für Notfallmediziner die spezifische Deckungssituation und empfiehlt gegebenenfalls eine ergänzende Police für die rettungsdienstliche Leitungsfunktion.

Darüber hinaus sollten Notfallmediziner in ehrenamtlichen Leitungsrollen bei Rettungsorganisationen (DRK, ASB, MHD) prüfen, ob der Verband eine ausreichende D&O-Police für seine ehrenamtlichen Organe unterhält oder ob eine persönliche Absicherung notwendig ist.

Typische Fehler bei Notfallmedizinern

Ein häufiger Fehler ist die Annahme, die klinische Berufshaftpflicht decke alle relevanten Risiken der Leitungsfunktion ab. Organisatorische Managemententscheidungen, die zu Patientenschäden führen, werden zwar von Patienten als "Behandlungsfehler" empfunden, sind rechtlich aber häufig Managementhaftungsfälle. Ein zweiter Fehler ist der fehlende persönliche D&O-Schutz beim Wechsel von einer angestellten in eine leitende Position, obwohl die Haftung mit dem Tag der Stellenübernahme beginnt. Schließlich werden Entscheidungen im Rahmen von Notarztfortbildungen oder Simulationsszenarien, die zu Rechtsstreitigkeiten führen können, nicht in den D&O-Schutz einbezogen.

Fazit

Notfallmediziner in Leitungsrollen im Rettungsdienst, in klinischen Notaufnahmen oder bei Hilfsorganisationen benötigen eine D&O-Versicherung, die ihre persönliche Managementhaftung vollständig abdeckt. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →