Nuklearmediziner betreiben technisch hochkomplexe Einrichtungen mit erheblichem regulatorischem Aufwand. PET/CT-Scanner, Gammakameras und Radiopharmakologielabore kosten mehrere Millionen Euro und unterliegen strengen behördlichen Auflagen. Als Praxisinhaber oder leitende Ärzte tragen Nuklearmediziner nicht nur strahlenschutzrechtliche Verantwortung, sondern auch unternehmerische Verantwortung, für die eine D&O-Versicherung den notwendigen persönlichen Schutz bietet.
Das Wichtigste in Kürze
- Millionenhafte Geräteinvestitionen begründen D&O-Bedarf: PET/CT-Systeme kosten 1,5–3 Mio. EUR; Finanzierungs- und Anschaffungsentscheidungen sind D&O-relevant.
- Strahlenschutzbeauftragter und D&O: Die Funktion des Strahlenschutzbeauftragten begründet eigene Verantwortlichkeiten, die ergänzend zur D&O abgesichert werden sollten.
- Betriebserlaubnisbehörden als Anspruchsgegner: Fehler bei der Genehmigungsführung können zu behördlichen Auflagen und damit zu Haftungsansprüchen von Mitgesellschaftern führen.
D&O-Versicherung speziell für Nuklearmediziner
Nuklearmediziner, die eigene Praxen oder Institute führen, sind einem besonders intensiven regulatorischen Umfeld ausgesetzt. Fehler bei der Einhaltung strahlenschutzrechtlicher Auflagen, Versäumnisse bei der Qualitätskontrolle von Radiopharmaka oder Mängel in der Gerätewartung können zu behördlichen Maßnahmen führen, die den Praxisbetrieb gefährden. Wenn solche organisatorischen Fehler zu finanziellen Schäden für Mitgesellschafter oder Kapitalgeber führen, entstehen D&O-Ansprüche.
Für nuklearmedizinische Praxen und Institute mit Jahresumsätzen von 1–3 Mio. EUR sind D&O-Deckungssummen von 3–7 Mio. EUR empfehlenswert. Die Jahresprämien für eine solche Police liegen bei 1.000–3.500 EUR. Besonders wichtig ist die Einbeziehung von Ansprüchen aus regulatorischen Pflichtverletzungen in den Deckungsumfang.
Worauf Nuklearmediziner besonders achten sollten
Nuklearmediziner sollten sicherstellen, dass ihre D&O-Police auch Ansprüche aus der Funktion als Strahlenschutzbeauftragter einschließt. Diese Funktion ist rechtlich von der ärztlichen Tätigkeit zu trennen und wird von manchen D&O-Versicherern als eigenständige Risikokategorie behandelt. Ärzteversichert prüft für Nuklearmediziner, ob eine Kombination aus D&O und einer speziellen Umwelthaftpflicht sinnvoller ist als eine einheitliche Police.
Darüber hinaus sollten Nuklearmediziner, die an MVZ-Strukturen oder Kooperationen mit Radiologiepraxen beteiligt sind, prüfen, ob die jeweiligen Gesellschafts-D&O-Policen alle Leitungsrollen der beteiligten Ärzte vollständig abdecken.
Typische Fehler bei Nuklearmedizinern
Ein häufiger Fehler ist die Annahme, die Betriebshaftpflicht und der Strahlenschutz seien ausreichende Absicherung für alle Risiken. Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden durch den Betrieb ab, nicht aber persönliche Managementhaftung aus unternehmerischen Entscheidungen. Ein zweiter Fehler ist der Abschluss einer D&O-Police ohne Retroaktivklausel: Ansprüche aus Gerätekäufen oder Mietverträgen, die vor Abschluss der Police getroffen wurden, sind sonst nicht gedeckt. Schließlich unterschätzen viele Nuklearmediziner die D&O-Relevanz von Kooperationsvereinbarungen mit Krankenkassen oder Kliniken für PET-Diagnostik.
Fazit
Nuklearmediziner in Praxisleitungs- und Gesellschafterfunktionen tragen ein erhebliches unternehmerisches Haftungsrisiko aus Geräteinvestitionen und regulatorischen Entscheidungen, das eine D&O-Versicherung mit angemessener Deckungssumme erfordert. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Bundesgesundheitsministerium – Strahlenschutz und Medizin
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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