Onkologen führen häufig spezialisierte Praxen oder Tageskliniken mit hohen Betriebskosten durch teure Medikamente, intensive Betreuungsanforderungen und komplexe Abrechnungsstrukturen. Als Praxisinhaber und Gesellschafter tragen Onkologen unternehmerische Verantwortung, die persönliche Haftungsrisiken begründet. Die D&O-Versicherung schützt Onkologen vor Managementhaftungsansprüchen, die die Berufshaftpflicht nicht abdeckt.
Das Wichtigste in Kürze
- Hochpreisige Arzneimittel erhöhen Abrechnungsrisiken: Fehler bei der Abrechnung von Chemotherapeutika oder Biologika können zu KV-Rückforderungen in erheblicher Höhe führen.
- Gemeinschaftspraxen und MVZ als D&O-Auslöser: Onkologische Gemeinschaftspraxen haben hohe Betriebskosten und komplexe Gesellschafterstrukturen, die Managementhaftungsansprüche begünstigen.
- Psychoonkologie als Wachstumsfeld: Kooperationen mit Psychoonkologen oder Palliativmedizinern in interdisziplinären Zentren schaffen neue unternehmerische Entscheidungsfelder.
D&O-Versicherung speziell für Onkologen
Onkologische Schwerpunktpraxen und Tageskliniken haben Betriebskosten, die weit über denen anderer Facharztpraxen liegen. Die monatlichen Arzneimittelkosten für Chemotherapeutika, Immuntherapien und Biologika können mehrere Hunderttausend Euro pro Monat betragen. Entscheidungen über Einkaufsstrukturen, Lagerkapazitäten und Abrechnungsmodalitäten dieser Substanzen sind unternehmerische Managemententscheidungen, bei denen Fehler zu erheblichen finanziellen Schäden für die Praxis führen können.
D&O-relevante Ansprüche entstehen in onkologischen Praxen häufig im Zusammenhang mit kassenärztlichen Prüfungen: Werden Hochpreisarzneimittel als unwirtschaftlich eingestuft und zurückgefordert, kann ein Mitgesellschafter dem anderen vorwerfen, die Abrechnungskonformität nicht ausreichend gesichert zu haben. Für onkologische Praxen mit einem Jahresumsatz von 2–6 Mio. EUR sind D&O-Deckungssummen von 3–7 Mio. EUR angemessen.
Worauf Onkologen besonders achten sollten
Onkologen in Gesellschafterrollen sollten im Gesellschaftsvertrag festhalten, welche Entscheidungen einer Beschlussfassung bedürfen und wer für welche Bereiche verantwortlich ist. Eine klare Kompetenzabgrenzung zwischen den Gesellschaftern reduziert D&O-Ansprüche erheblich. Außerdem sollte die D&O-Police Ansprüche aus dem Bereich des Arzneimittelrechts explizit einschließen. Ärzteversichert analysiert für Onkologen die relevanten Deckungsbausteine und prüft, ob die bestehende Berufshaftpflicht sinnvoll durch eine D&O-Police ergänzt werden sollte.
Die Nachhaftungszeit ist bei onkologischen Praxen besonders wichtig: Abrechnungsprüfungen können sich über mehrere Jahre erstrecken und zu Ansprüchen führen, die lange nach der eigentlichen Entscheidung entstehen.
Typische Fehler bei Onkologen
Ein häufiger Fehler ist das Fehlen klarer Beschlussdokumentationen in der Praxisgemeinschaft, was im Streitfall die persönliche Haftung einzelner Gesellschafter begünstigt. Ein zweiter Fehler ist der Verzicht auf eine D&O-Police mit der Begründung, die kassenärztliche Vereinigung verteidige die Praxis gegenüber Wirtschaftlichkeitsprüfungen bereits ausreichend. Die KV-Unterstützung schützt aber nicht vor zivilrechtlichen Ansprüchen von Mitgesellschaftern. Schließlich wird die notwendige Deckungssumme häufig am Jahresgewinn statt am Jahresumsatz orientiert, was zu einer erheblichen Unterversicherung führt.
Fazit
Onkologen mit Praxisleitungs- und Gesellschafterfunktionen tragen erhebliche unternehmerische Haftungsrisiken und sollten eine D&O-Versicherung mit ausreichender Deckungssumme und expliziter Einbeziehung arzneimittelrechtlicher Ansprüche abschließen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →