Orthopäden führen in Deutschland zahlreiche Gemeinschaftspraxen und sind häufig an ambulanten Operationszentren beteiligt. Wer als Mitgesellschafter eines orthopädischen MVZ oder als Praxisinhaber mit eigenem Operationssaal unternehmerische Entscheidungen trifft, haftet persönlich für Managementfehler. Die D&O-Versicherung bietet orthopädischen Praxisinhabern und Gesellschaftern den notwendigen persönlichen Schutz.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ambulante Operationszentren erhöhen den D&O-Bedarf: Orthopäden mit eigenem OP tragen erhebliche unternehmerische Verantwortung und Investitionsrisiken.
  • Implantateinkauf und Lieferantenverträge sind D&O-relevant: Fehlentscheidungen beim Einkauf von Endoprothesen oder Fixateuren können zu Gesellschafterstreitigkeiten führen.
  • Hochspezialisierte MVZ-Strukturen absichern: Orthopädisch-unfallchirurgische MVZ mit mehreren Gesellschaftern haben ein erhöhtes Potential für D&O-Ansprüche aus Führungsentscheidungen.

D&O-Versicherung speziell für Orthopäden

Orthopädische Praxen mit ambulantem OP-Bereich haben Investitionsvolumina von 500.000 EUR bis über 2 Mio. EUR für Operationsausstattung, Implantatelager und Sterilisationseinheiten. Entscheidungen über Lieferantenverträge für Hüft- und Knieprothesen, Einkaufsgenossenschaften oder die Beteiligung an Implantate-Pools sind unternehmerische Managemententscheidungen, bei denen Fehler zu erheblichen Verlusten führen können.

D&O-Ansprüche entstehen bei Orthopäden typischerweise, wenn Gesellschafter einer BAG oder eines MVZ nach einer fehlgeschlagenen Investition (z. B. überteuerte OP-Ausstattung, unrentable Geräteleasingverträge) Schadensersatz geltend machen. Für orthopädische Praxen mit einem Jahresumsatz von 1–3 Mio. EUR sind D&O-Deckungssummen von 2–5 Mio. EUR empfehlenswert.

Worauf Orthopäden besonders achten sollten

Orthopäden sollten bei der Auswahl der D&O-Police darauf achten, dass Ansprüche aus dem Bereich Medizinproduktehaftung explizit eingeschlossen sind. Entscheidungen über Lieferanten oder Implantate können sowohl Produkthaftungsaspekte (Berufshaftpflicht) als auch Managementhaftungsaspekte (D&O) aufweisen, und die Abgrenzung ist im Schadensfall oft strittig. Ärzteversichert unterstützt Orthopäden bei der Klärung dieser Abgrenzungsfragen und der optimalen Tarifgestaltung.

Orthopäden in überörtlichen BAG-Strukturen sollten außerdem sicherstellen, dass die D&O-Police sämtliche Standorte und alle Gesellschafter einschließt; standortbezogene Ausschlüsse können zu Deckungslücken führen.

Typische Fehler bei Orthopäden

Ein häufiger Fehler ist der Verzicht auf eine D&O-Police beim Eintritt in eine orthopädische BAG, weil der Fokus auf dem medizinischen Aufbau der Praxis liegt. Ein zweiter Fehler ist die unzureichende Deckungssumme, die sich am persönlichen Einkommens statt am Praxisumsatz und Investitionsvolumen orientiert. Schließlich wird die D&O oft nicht an veränderte Unternehmensstrukturen angepasst, wenn die Praxis wächst oder ein weiterer Gesellschafter hinzutritt.

Fazit

Orthopäden mit Praxisleitungsverantwortung, eigenem OP-Betrieb oder Gesellschafterstellungen in BAG oder MVZ brauchen eine D&O-Versicherung, die ihr vollständiges unternehmerisches Haftungsrisiko abdeckt. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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