Palliativmediziner, die in stationären Hospizen, in SAPV-Teams (spezialisierte ambulante Palliativversorgung) oder als leitende Ärzte einer Palliativstation tätig sind, übernehmen häufig organisatorische und administrative Leitungsverantwortung, die über die reine medizinische Tätigkeit hinausgeht. Für diese Leitungsrollen in der Palliativversorgung bietet die D&O-Versicherung unverzichtbaren persönlichen Schutz.
Das Wichtigste in Kürze
- SAPV-Teamleitung begründet D&O-Bedarf: Palliativmediziner, die ein SAPV-Team koordinieren, tragen Managementverantwortung für Personal- und Abrechnungsentscheidungen.
- Hospizleitungen haften persönlich: Ärztliche Leitungen von stationären Hospizen sind als Einrichtungsverantwortliche Anspruchsgegnern ausgesetzt.
- Ehrenamtliche Vorstandsrollen in Hospizvereinen einschließen: Palliativmediziner in Vereinsvorständen tragen ehrenamtliche Managementhaftung, die durch eine D&O oder Vereinshaftpflicht abgedeckt sein sollte.
D&O-Versicherung speziell für Palliativmediziner
Die palliativmedizinische Versorgungslandschaft ist durch vielfältige Trägerstrukturen geprägt: gemeinnützige Vereine, kirchliche Träger, kommunale Einrichtungen und private SAPV-GmbHs. Palliativmediziner, die in diesen Strukturen Leitungsrollen übernehmen, haften persönlich für unternehmerische und organisatorische Entscheidungen. Typische D&O-relevante Ansprüche entstehen bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern einer SAPV-GmbH über Personalentscheidungen, bei Ansprüchen eines Trägers gegen seinen ärztlichen Leiter wegen fehlerhafter Abrechnungen oder bei Ansprüchen von Mitarbeitern wegen fehlerhafter Kündigung.
Für SAPV-Teams und Hospize mit Jahresbudgets von 500.000–2 Mio. EUR sind D&O-Deckungssummen von 1–3 Mio. EUR empfehlenswert. Jahresprämien liegen bei 500–1.500 EUR. Für ehrenamtliche Vorstandsrollen in Hospizvereinen ist alternativ eine Vereinshaftpflichtversicherung mit D&O-Komponente zu prüfen.
Worauf Palliativmediziner besonders achten sollten
Palliativmediziner sollten bei der Übernahme einer Leitungsrolle prüfen, ob die Trägerorganisation eine ausreichende D&O-Police für ihre leitenden Ärzte unterhält. Bei gemeinnützigen Trägern ist dies oft nicht der Fall oder die Deckungssummen sind sehr niedrig. Ärzteversichert analysiert für Palliativmediziner, ob eine eigenständige persönliche D&O-Police oder eine Ergänzung der bestehenden Träger-D&O empfehlenswert ist.
Für Palliativmediziner in Doppelrollen (z. B. niedergelassener Hausarzt mit Zusatzbezeichnung Palliativmedizin und nebenamtliche SAPV-Teamleitung) sollte geprüft werden, ob die Berufshaftpflicht und eine D&O die gesamte Tätigkeitsbreite abdecken.
Typische Fehler bei Palliativmedizinern
Ein häufiger Fehler ist der Verzicht auf eine D&O-Police bei Übernahme einer ärztlichen Hospizleitung, weil die Einrichtung klein erscheint und eine persönliche Haftung als unwahrscheinlich gilt. Tatsächlich können auch bei kleinen Einrichtungen Ansprüche entstehen, die existenzbedrohend sein können. Ein zweiter Fehler ist das fehlende Bewusstsein für die D&O-Relevanz ehrenamtlicher Vorstandsarbeit in Hospizvereinen: Ehrenamtliche haften grundsätzlich wie hauptamtliche Organe, wenn sie bei ihrer Tätigkeit grob fahrlässig handeln. Schließlich fehlt bei vielen SAPV-GmbH-Gründungen die D&O vom ersten Tag an.
Fazit
Palliativmediziner in Leitungsrollen in SAPV-Teams, Hospizen oder Palliativstationen benötigen eine D&O-Versicherung, die ihre persönliche Managementhaftung auch in kleinen und gemeinnützigen Strukturen vollständig absichert. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Bundesgesundheitsministerium – Palliativversorgung
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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