Pathologen, die eigene pathologische Praxen oder Institute führen, sind als Unternehmer tätig und tragen unternehmerische Verantwortung. Wer als Gesellschafter eines pathologischen Instituts mit mehreren Ärzten und technischem Personal Managemententscheidungen trifft, haftet persönlich für Fehler dabei. Die D&O-Versicherung schützt Pathologen in solchen Leitungsrollen vor persönlichen Schadensersatzansprüchen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pathologische Institute als GmbH oder BAG: Gesellschafterfunktionen in pathologischen Instituten begründen persönliche Managementhaftung.
  • Laborausstattung und Digitalpathologie: Investitionsentscheidungen in hochauflösende Scansysteme (200.000–500.000 EUR) sind D&O-relevante Managemententscheidungen.
  • Kooperationen mit Kliniken und Krankenhäusern absichern: Pathologische Institute als Kooperationspartner von Kliniken tragen Mitverantwortung für organisatorische Entscheidungen.

D&O-Versicherung speziell für Pathologen

Pathologische Institute führen häufig eine erhebliche Infrastruktur: Histologielabore, Immunhistochemieeinheiten, molekularpathologische Abteilungen und digitale Bildauswertesysteme erfordern Investitionen von mehreren Hunderttausend bis über einer Million Euro. Als Gesellschafter oder Geschäftsführer eines pathologischen Instituts tragen Pathologen persönliche Verantwortung für diese Investitionsentscheidungen.

D&O-relevante Ansprüche entstehen in pathologischen Instituten typischerweise bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern über Laborinvestitionen oder die Aufnahme neuer Partner, bei Ansprüchen von Klinitkunden wegen unzureichender Qualitätssicherungsmaßnahmen oder bei Haftungsansprüchen aus dem Bereich der Laborakkreditierung. Für pathologische Institute mit Jahresumsätzen von 1–4 Mio. EUR sind Deckungssummen von 2–5 Mio. EUR empfehlenswert.

Worauf Pathologen besonders achten sollten

Pathologen sollten bei der Auswahl einer D&O-Police darauf achten, dass Ansprüche im Zusammenhang mit der Laborakkreditierung (DIN EN ISO 15189, DAkkS) eingeschlossen sind. Fehler beim Aufbau und Erhalt der Akkreditierung können zur Betriebsunterbrechung führen und Schadensersatzansprüche von Kooperationspartnern auslösen. Ärzteversichert prüft für Pathologen, ob eine D&O-Police mit entsprechendem Deckungsumfang verfügbar ist.

Darüber hinaus sollten Pathologen, die als Gesellschafter-Geschäftsführer einer pathologischen GmbH tätig sind, prüfen, ob die gesellschaftseigene D&O-Police ausreichend hohe persönliche Freistellung bietet oder ob eine ergänzende persönliche Police notwendig ist.

Typische Fehler bei Pathologen

Ein häufiger Fehler ist der Verzicht auf eine D&O-Police, weil pathologische Arbeit als "low risk" wahrgenommen wird. Tatsächlich entstehen D&O-relevante Ansprüche nicht aus der medizinischen Tätigkeit, sondern aus dem Unternehmensmanagement, und dieses Risiko besteht unabhängig vom medizinischen Risikoprofil. Ein zweiter Fehler liegt in der zu niedrigen Deckungssumme: Für Institute mit erheblichen Laborinvestitionen und mehreren Gesellschaftern sind 1-Mio.-EUR-Policen oft nicht ausreichend. Schließlich fehlt häufig eine klare Abgrenzung im Gesellschaftsvertrag, wer für welche Entscheidungsbereiche zuständig ist, was im Schadensfall die persönliche Haftung einzelner Gesellschafter erschwert zu begrenzen.

Fazit

Pathologen in Gesellschafter- und Leitungsrollen pathologischer Institute benötigen eine D&O-Versicherung, die ihre persönliche Managementhaftung vollumfänglich und mit einer am Institutsumsatz orientierten Deckungssumme absichert. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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