Psychiater, die psychiatrische Praxen, psychotherapeutische Zentren oder Tageskliniken führen, tragen als Praxisinhaber und Gesellschafter unternehmerische Verantwortung. Insbesondere in psychiatrischen MVZ oder in Strukturen mit mehreren angestellten Therapeuten entstehen Managemententscheidungen, für die Psychiater persönlich haften können. Die D&O-Versicherung schützt Psychiater in diesen Leitungsrollen.
Das Wichtigste in Kürze
- Psychiatrische Zentren mit Angestellten begründen D&O-Bedarf: Wer mehrere Therapeuten oder Ärzte beschäftigt, trifft täglich arbeitsrechtliche Entscheidungen mit Haftungspotenzial.
- Tageskliniken und Kriseninterventionszentren als Unternehmen: Psychiatrische Tageskliniken haben erhebliche Betriebskosten und komplexe Finanzierungsstrukturen, die Managementhaftungsrisiken erzeugen.
- Gutachterliche Leitungsrollen (z. B. MDK) absichern: Psychiater in Leitungsfunktionen beim MDK oder in Schiedsstellen tragen eigene Managementhaftung.
D&O-Versicherung speziell für Psychiater
Psychiatrische Praxen und Tageskliniken sind in ihrer organisatorischen Struktur zunehmend einem MVZ ähnlich: Mehrere Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten arbeiten unter gemeinsamer Betriebsverantwortung. Der Praxisinhaber oder Gesellschafter-Geschäftsführer haftet persönlich für Personalentscheidungen, Abrechnungsfehler gegenüber Krankenkassen oder fehlerhafte Vertragsgestaltungen mit Kostenträgern für psychiatrische Institutsambulanzen.
D&O-relevante Ansprüche entstehen in psychiatrischen Einrichtungen häufig im Kontext von Mitarbeiterkonflikten (Vorwurf fehlerhafter Kündigung oder Diskriminierung), bei Abrechnungsstreitigkeiten mit Krankenkassen oder bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern über Investitionsentscheidungen. Für psychiatrische Praxen und Tageskliniken mit Jahresumsätzen von 400.000–1,2 Mio. EUR sind Deckungssummen von 1–3 Mio. EUR empfehlenswert.
Worauf Psychiater besonders achten sollten
Psychiater in Leitungsrollen sollten besonders auf den Schutz vor arbeitsrechtlichen Ansprüchen achten, da psychiatrische Einrichtungen erfahrungsgemäß ein anspruchsvolles Arbeitsumfeld schaffen, in dem Mitarbeiterkonflikte häufiger sind als in anderen Facharztpraxen. Ärzteversichert prüft für Psychiater, ob die D&O-Police arbeitsrechtliche Ansprüche als eigenständigen Baustein einschließt oder ob eine ergänzende Managementhaftungsversicherung mit Employment Practices Liability (EPL) Baustein sinnvoll ist.
Psychiater, die in Beiräten oder Ethikkommissionen ehrenamtlich tätig sind, sollten zudem prüfen, ob die entsprechenden Institutionen eine D&O-Police für ihre Mitglieder unterhalten.
Typische Fehler bei Psychiatern
Ein häufiger Fehler ist die Unterschätzung des arbeitsrechtlichen Haftungsrisikos bei der Beschäftigung von Assistenzärzten und Psychotherapeuten in Ausbildung. Formelle Fehler bei Ausbildungsverträgen oder Abmahnungen können kostspielige Arbeitsgerichtsprozesse auslösen. Ein zweiter Fehler liegt im fehlenden Schutz bei der Expansion von der Einzelpraxis zur Gemeinschaftspraxis: Mit dem Eintritt eines neuen Partners entsteht sofort Managementhaftung für gemeinsame Entscheidungen. Schließlich wird die D&O bei psychiatrischen MVZ-Gründungen oft erst nach dem Start des Betriebs abgeschlossen, obwohl die Haftung mit der Eintragung ins Handelsregister beginnt.
Fazit
Psychiater in Praxisleitungs-, Gesellschafter- und Einrichtungsleitungsrollen benötigen eine D&O-Versicherung, die ihre persönliche Managementhaftung einschließlich arbeitsrechtlicher Ansprüche vollständig absichert. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Bundesgesundheitsministerium – Psychische Gesundheit
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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