Sportmediziner, die Sportmedizin-Zentren, Leistungsdiagnostikzentren oder Teammedizin-Kooperationen aufbauen, übernehmen unternehmerische Verantwortung, die über die ärztliche Tätigkeit hinausgeht. Wer als Gründer oder Geschäftsführer eines sportmedizinischen Institutes oder als Vereinsarzt mit Beratungsvertrag tätig ist, kann in Situationen geraten, in denen persönliche Managementhaftungsansprüche entstehen. Die D&O-Versicherung bietet hier gezielten Schutz.
Das Wichtigste in Kürze
- Sportmedizin-Zentren als GmbH oder BAG begründen D&O-Bedarf: Sportmediziner als Gründer und Gesellschafter tragen persönliche Managementhaftung für Investitions- und Personalentscheidungen.
- Beratungsverträge mit Sportvereinen können Managementhaftung auslösen: Als ärztlicher Berater eines Profivereins können Entscheidungen über Wettkampffähigkeit oder Dopingkontrollen zu Schadensersatzansprüchen führen.
- Veranstaltungsmedizin als eigene Risikozone: Sportmediziner, die als medizinische Leiter von Sportereignissen auftreten, tragen organisatorische Verantwortung.
D&O-Versicherung speziell für Sportmediziner
Sportmedizinische Einrichtungen sind häufig als Mischbetriebe aufgestellt: Leistungsdiagnostik, Trainingsberatung, Athletenbetreuung und ambulante Behandlung werden kombiniert angeboten. Als Inhaber oder Gesellschafter einer solchen Einrichtung treffen Sportmediziner Entscheidungen über Personalstrukturen, Ausrüstungsinvestitionen und Kooperationsverträge, für die sie persönlich haften. Typische D&O-relevante Szenarien umfassen Streitigkeiten mit Mitgesellschaftern über Investitionen in neue Diagnostiksysteme, Ansprüche von Vereinen oder Verbänden wegen fehlerhafter Beratungsleistungen sowie Ansprüche von Mitarbeitern nach personalrechtlichen Fehlentscheidungen.
Für sportmedizinische Zentren mit Jahresumsätzen von 300.000–1,5 Mio. EUR sind D&O-Deckungssummen von 1–3 Mio. EUR empfehlenswert.
Worauf Sportmediziner besonders achten sollten
Sportmediziner, die Beratungsverträge mit Profisportvereinen abschließen, sollten deren rechtliche Struktur sorgfältig prüfen: Werden sie als selbstständige Berater oder als leitende Angestellte tätig? Bei leitenden Angestelltenpositionen entsteht Managementhaftung, die eine D&O erfordert. Ärzteversichert hilft Sportmedizinern bei der Analyse, welcher Versicherungsschutz für die spezifische Kooperationsstruktur mit Sportvereinen oder Verbänden angemessen ist.
Für Sportmediziner in Verbandsärzte-Funktionen (z. B. als Mannschaftsarzt eines Olympiateams) sollte geprüft werden, ob der jeweilige Verband D&O-Schutz für seine Verbandsärzte unterhält.
Typische Fehler bei Sportmedizinern
Ein häufiger Fehler ist der Abschluss von Beratungsverträgen mit Sportvereinen ohne Prüfung der daraus resultierenden Haftungsrisiken. Wer gegenüber einem Verein Empfehlungen zur Wettkampffähigkeit eines Athleten abgibt, kann für Schadensersatz haftbar gemacht werden, wenn der Verein wirtschaftliche Schäden durch den Ausfall des Athleten geltend macht. Ein zweiter Fehler ist der fehlende D&O-Schutz beim Aufbau eines Sportmedizin-Zentrums mit mehreren Gesellschaftern: Mit der ersten gemeinsamen Entscheidung beginnt die Managementhaftung. Schließlich werden Online-Plattformen für Sportmedizin-Dienstleistungen, an denen Sportmediziner als Mitgründer beteiligt sind, selten mit einer D&O abgesichert.
Fazit
Sportmediziner in unternehmerischen Rollen als Praxisinhaber, Gesellschafter oder Vertragsarzt von Sportvereinen und Verbänden sollten ihren D&O-Bedarf gezielt analysieren und persönliche Managementhaftungsrisiken absichern. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Bundesärztekammer – Berufsinformationen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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