Unfallchirurgen, die ambulante Operationszentren, orthopädisch-unfallchirurgische Gemeinschaftspraxen oder Durchgangsarzt-Praxen führen, tragen als Unternehmer erhebliche Managementverantwortung. Wer Implantate für Hunderttausende Euro einkauft, OP-Kapazitäten plant und Mitarbeiter beschäftigt, haftet persönlich für Entscheidungsfehler. Die D&O-Versicherung schützt Unfallchirurgen in solchen Leitungsrollen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ambulante OP-Zentren mit hohem Investitionsvolumen: Unfallchirurgische ambulante Operationszentren erfordern Investitionen von 800.000 EUR bis über 2 Mio. EUR.
  • Durchgangsarzt-Praxen mit BG-Vertragsbeziehungen: D-Arzt-Praxen haben spezifische Vertragspflichten gegenüber den Berufsgenossenschaften, deren Verletzung Ansprüche auslösen kann.
  • Implantateinkauf als D&O-relevante Managemententscheidung: Fehlentscheidungen beim Implantatekauf oder bei Lieferantenverträgen können Gesellschafterstreitigkeiten auslösen.

D&O-Versicherung speziell für Unfallchirurgen

Unfallchirurgische Praxen, insbesondere solche mit D-Arzt-Zulassung und eigenem Operationsbereich, haben erhebliche unternehmerische Strukturen. Die D-Arzt-Praxis ist verpflichtet, bestimmte Qualitätsstandards der DGUV zu erfüllen; Verstöße gegen diese Auflagen können zu Vertragskündigungen durch die Berufsgenossenschaften führen. Wenn diese Vertragskündigung auf Managemententscheidungen des Praxisinhabers zurückgeführt wird (z. B. unzureichende Gerätewartung, fehlende Personalqualifikation), entstehen D&O-relevante Ansprüche.

In BAG-Strukturen mit mehreren unfallchirurgisch tätigen Partnern entstehen D&O-Ansprüche häufig aus Auseinandersetzungen über Investitionsentscheidungen (welches Implantat-System wird eingeführt?), über die Personalpolitik oder über die Vertragsverhältnisse mit dem Krankenhausträger im Rahmen von Belegarztvereinbarungen. Für unfallchirurgische Praxen mit Jahresumsätzen von 1–3 Mio. EUR sind Deckungssummen von 2–5 Mio. EUR empfehlenswert.

Worauf Unfallchirurgen besonders achten sollten

Unfallchirurgen mit D-Arzt-Zulassung sollten prüfen, ob ihre D&O-Police Ansprüche aus der Verletzung von BG-Vertragspflichten einschließt. Diese Vertragsbeziehung mit den Berufsgenossenschaften ist eine spezifische unfallchirurgische Besonderheit, die viele Standardpolicen nicht explizit abdecken. Ärzteversichert analysiert für Unfallchirurgen, ob der Tarif alle relevanten Vertragsverhältnisse einbezieht.

Außerdem sollten Unfallchirurgen, die als Belegärzte in Kliniken tätig sind, prüfen, ob die Klinik-D&O auch die Belegarztfunktion abdeckt oder ob eine eigenständige Police für den ambulanten Praxisbetrieb notwendig ist.

Typische Fehler bei Unfallchirurgen

Ein häufiger Fehler ist der Abschluss einer D&O-Police ohne expliziten Einschluss von Ansprüchen aus BG-Vertragsbeziehungen. Ein zweiter Fehler ist die unzureichende Deckungssumme für Praxen mit eigenem OP-Bereich und Gerätefinanzierungen: Wer für 1 Mio. EUR Geräte finanziert hat, braucht eine Deckungssumme, die zumindest das Finanzierungsvolumen widerspiegelt. Schließlich vergessen viele Unfallchirurgen, die D&O-Police anzupassen, wenn die Praxis wächst oder ein neues ambulantes OP-Zentrum eröffnet wird.

Fazit

Unfallchirurgen in Praxisleitungs- und Gesellschafterrollen, insbesondere mit D-Arzt-Zulassung und ambulantem OP-Betrieb, benötigen eine D&O-Versicherung, die ihre vollständige unternehmerische Haftung mit ausreichender Deckungssumme absichert. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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