Internisten führen Schwerpunktpraxen mit einem breiten Diagnosespektrum, das oft mehrere chronische Erkrankungen eines Patienten gleichzeitig umfasst. Die Datentiefe in einer internistischen Praxis ist erheblich: Labor-, EKG-, Echokardiografie- und Endoskopiebefunde werden über Jahre akkumuliert. Dies macht die DSGVO-Compliance in der Inneren Medizin zu einer besonders umfangreichen Aufgabe.
Das Wichtigste in Kürze
- Umfangreiche Langzeitdaten erfordern klare Archivierungsregeln: Internistische Patienten werden oft jahrzehntelang betreut; für die langfristige Speicherung müssen klare Aufbewahrungs- und Löschregeln gelten.
- Laborwerte und genetische Befunde besonders schützen: Internistische Labordaten können auf genetische Erkrankungen oder familiäre Risiken hinweisen und erfordern erhöhte Schutzmaßnahmen.
- Endoskopiesysteme und kardiologische Geräte datenschutzkonform einbinden: Eigenständige Geräte müssen in das Praxissicherheitskonzept integriert werden.
Datenschutz (DSGVO) speziell für Internisten
Internistische Schwerpunktpraxen (Gastroenterologie, Kardiologie, Nephrologie, Endokrinologie) erzeugen durch ihre diagnostische Vielfalt umfangreiche Datensätze. Kardiologische Internisten speichern EKG-Zeitreihen, Echokardiografie-Aufnahmen und Holter-Aufzeichnungen; Gastroenterologen archivieren Endoskopiebilder und -videos. Jede dieser Datenkategorien stellt eigene technische Anforderungen an die sichere Speicherung und den kontrollierten Zugriff.
Besonders relevant ist die Schnittstelle zu externen Laboren: Internisten schicken täglich Proben an Labordienstleister und empfangen Befunde zurück. Diese Datenübermittlung muss auf Basis eines rechtswirksamen Auftragsverarbeitungsvertrags erfolgen. Viele Labore stellen solche Verträge standardmäßig bereit; die Qualität dieser Verträge sollte jedoch geprüft werden.
Worauf Internisten besonders achten sollten
Internisten sollten insbesondere die Schnittstellensicherheit ihrer eigenständigen Medizingeräte prüfen: Ältere EKG-Geräte oder Echokardiografiegeräte sind häufig nicht für DSGVO-konformen Netzwerkbetrieb konfiguriert und erfordern entweder ein Update oder eine Netzwerksegmentierung. Ärzteversichert empfiehlt internistischen Praxen, eine jährliche Überprüfung der DSGVO-Compliance in den Praxiskalender zu integrieren, da Geräte- und Softwareupdates regelmäßig neue Datenschutzfragen aufwerfen.
Internisten, die Telemedizin anbieten, müssen sicherstellen, dass die verwendete Plattform DSGVO-konform ist und ein rechtswirksamer Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Plattformbetreiber besteht.
Typische Fehler bei Internisten
Ein häufiger Fehler ist die fehlende Überprüfung des Auftragsverarbeitungsvertrags mit dem Labordienst, insbesondere wenn der Vertrag seit Jahren besteht und nie auf Aktualität geprüft wurde. Ein zweiter Fehler ist die unzureichende Sicherung von Endoskopie- und Echokardiografiesystemen, die häufig auf eigenständigen Systemen ohne Verbindung zum Praxis-Sicherheitskonzept betrieben werden. Schließlich fehlt bei vielen internistischen Praxen ein vollständiges Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten.
Fazit
Internisten müssen die datenschutzrechtlichen Anforderungen für ihre vielfältige diagnostische Tätigkeit systematisch umsetzen, insbesondere für eigenständige Gerätesysteme und externe Laborkommunikation. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Gesetze im Internet – DSGVO
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesgesundheitsministerium – Digitalisierung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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