Orthopäden nutzen digitale Bildgebung (Röntgen, MRT, CT) als zentrales diagnostisches Werkzeug. Die dabei entstehenden DICOM-Bilddaten sind personenbezogene Gesundheitsdaten und müssen in DSGVO-konformen Systemen gespeichert und verarbeitet werden. Besonders relevant ist die Weitergabe von Bildgebungsdaten an externe Behandler, Gutachter und Berufsgenossenschaften.
Das Wichtigste in Kürze
- DICOM-Bilddaten DSGVO-konform im PACS sichern: Röntgenbilder, MRT-Aufnahmen und CT-Scans müssen in einem gesicherten PACS mit Zugriffsprotokollierung gespeichert werden.
- Weitergabe an Gutachter und BG rechtlich absichern: Die Übermittlung orthopädischer Befunde an Berufsgenossenschaften oder Versicherungsgutachter erfordert eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten.
- Implantatregister-Meldung datenschutzkonform gestalten: Die Übermittlung von Implantatedaten an das Deutsche Implantatregister muss DSGVO-konform erfolgen.
Datenschutz (DSGVO) speziell für Orthopäden
Orthopädische Praxen mit eigenem Röntgengerät oder MRT-Gerät verarbeiten täglich erhebliche Mengen an radiologischen Bilddaten. Diese Daten werden im PACS-System (Picture Archiving and Communication System) gespeichert und müssen gegen unbefugten Zugriff gesichert werden. Viele ältere PACS-Systeme erfüllen moderne DSGVO-Anforderungen nicht vollständig und müssen durch Updates oder Netzwerksegmentierung nachgerüstet werden.
Besonders herausfordernd ist der Umgang mit Daten für die Begutachtung durch Berufsgenossenschaften (BG): Unfallversicherungsträger haben ein legitimes Interesse an Befunden; dieses Interesse begründet aber keine automatische Übermittlung ohne Einwilligung. Patienten müssen ausdrücklich einwilligen, bevor Befunde und Bildgebungen an BG-Gutachter weitergeleitet werden.
Worauf Orthopäden besonders achten sollten
Orthopäden sollten ihr PACS-System regelmäßig auf Sicherheitsupdates prüfen und sicherstellen, dass der Zugriff auf Bilddaten protokolliert wird. Außerdem sollten für die Weitergabe von Bildgebungsdaten an externe Behandler (Krankenhäuser, Rehabilitationszentren, Sportmediziner) klare Einwilligungsprozesse bestehen. Ärzteversichert empfiehlt orthopädischen Praxen, neben der DSGVO-Compliance auch eine Cyber-Versicherung abzuschließen, da PACS-Systeme attraktive Ziele für Ransomware darstellen.
Für die Meldung von Implantatdaten ans Deutsche Implantatregister sollte ein standardisierter Einwilligungs- und Meldeprozess etabliert werden.
Typische Fehler bei Orthopäden
Ein häufiger Fehler ist die Weitergabe von Röntgenbildern an Versicherungsgutachter ohne vorherige Einwilligung des Patienten, weil die BG als legitimer Empfänger gilt. Ein zweiter Fehler ist die unzureichende Zugriffsprotokollierung im PACS: Ohne Protokoll ist im Falle einer Datenpanne nicht nachvollziehbar, wer wann auf welche Bilder zugegriffen hat. Schließlich werden orthopädische Praxen häufig von ihrer Cloud-Backup-Lösung im DSGVO-Kontext überrascht: Nicht alle Cloud-Anbieter erfüllen die Anforderungen für Gesundheitsdaten.
Fazit
Orthopäden müssen insbesondere die DSGVO-konforme Verwaltung und Weitergabe von radiologischen Bilddaten, Implantatdokumentationen und BG-Gutachten systematisch sicherstellen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Gesetze im Internet – DSGVO
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesgesundheitsministerium – Digitalisierung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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