Anästhesisten tragen bei jedem Eingriff eine eigenständige rechtliche Verantwortung, die vollständig von der des Operateurs getrennt ist. Ein Narkosezwischenfall ohne lückenlose Dokumentation des Anästhesieverlaufs kann dazu führen, dass im Haftungsfall keine Verteidigungsmöglichkeit besteht, selbst wenn das Vorgehen medizinisch einwandfrei war.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Narkoseprotokoll ist ein juristisch eigenständiges Dokument und muss Vitalparameter, Medikamentendosierungen und alle Interventionen mit Zeitstempel enthalten.
- Prämedikationsgespräch und Risikoaufklärung müssen schriftlich dokumentiert und vom Patienten gegengezeichnet sein.
- Die Aufbewahrungspflicht für Anästhesieprotokolle beträgt mindestens 10 Jahre; bei Komplikationen empfiehlt sich eine längere Aufbewahrung.
Dokumentationspflicht speziell für Anästhesisten
Anästhesisten erstellen pro Eingriff bis zu drei eigenständige Dokumente: das Prämedikationsprotokoll, das intraoperative Narkoseprotokoll und das Aufwachraumprotokoll. Jedes dieser Dokumente hat eigenständige Beweisfunktion. Im Gegensatz zur Dokumentation bei niedergelassenen Ärzten handelt es sich hier um minutiöse Echtzeit-Protokollierung, bei der Zeitpunkte und Dosierungen auf die Minute genau festgehalten werden müssen.
Besonderheiten ergeben sich bei Regionalanästhesien: Punktionsort, verwendete Nadel, Menge und Konzentration des Lokalanästhetikums sowie der Verlauf der Ausbreitung müssen exakt dokumentiert werden. Bei perioperativen Komplikationen, die sich erst postoperativ manifestieren, kann das Narkoseprotokoll das entscheidende Beweismittel für oder gegen eine Haftung des Anästhesisten sein.
Worauf Anästhesisten besonders achten sollten
Das Aufklärungsgespräch zur Anästhesie muss von der chirurgischen Aufklärung klar abgegrenzt sein. Patienten unterschreiben häufig pauschalisierende Formulare, was im Streitfall nicht ausreicht. Ärzteversichert empfiehlt Anästhesisten, standardisierte fachspezifische Aufklärungsbögen zu verwenden und deren Inhalte kurz in der Akte zu vermerken.
Für Anästhesisten, die in Belegkrankenhäusern oder als Honorarärzte tätig sind, ist zudem zu beachten: Die Verantwortung für die Vollständigkeit des Narkoseprotokolls liegt beim durchführenden Anästhesisten, nicht beim Operateur oder der Klinik.
Typische Fehler bei Anästhesisten
Ein verbreiteter Fehler ist das pauschale Dokumentieren von Vitalparametern in 5-Minuten-Intervallen, obwohl kritische Phasen wie Einleitung und Ausleitung eine engmaschigere Dokumentation erfordern. Lücken in diesen Phasen werden von Gutachtern besonders kritisch bewertet.
Ein weiterer typischer Fehler betrifft die Nachbetreuung: Viele Anästhesisten dokumentieren den Aufwachraum unvollständig, insbesondere den Zeitpunkt der Schmerztherapie-Anpassung und die Kriterien für die Verlegungsfähigkeit. Diese Lücken können bei postoperativen Komplikationen haftungsrechtlich relevant werden.
Fazit
Für Anästhesisten ist die lückenlose Echtzeitdokumentation aller Narkosephasen das wichtigste Instrument des Haftungsschutzes und gleichzeitig Grundlage für eine qualitätsgesicherte Patientenversorgung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Leitlinien Anästhesie und Dokumentation
- Gesetze im Internet – § 630f BGB
- GDV – Berufshaftpflicht für Ärzte
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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