HNO-Ärzte führen sowohl konservative Behandlungen als auch einen erheblichen Anteil ambulanter und stationärer Eingriffe durch, von der Tonsillektomie bis zur Cochlea-Implantat-Versorgung. Die Dokumentationsanforderungen sind entsprechend vielseitig, und Lücken insbesondere bei der Aufklärung zu Nachblutungsrisiken zählen zu den häufigsten Schwachstellen in HNO-Haftungsverfahren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vor Tonsillektomien und Adenotomien muss die Nachblutungsrisiko-Aufklärung schriftlich dokumentiert sein; das Risiko bei Kindern bis 5 Jahren ist besonders kritisch und muss explizit besprochen werden.
  • Audiologische Befunde (Tonschwellenaudiogramm, BERA) müssen mit Datum und Gerätebeschreibung in der Akte verbleiben; sie dienen als Vergleichsbasis bei späteren Hörverlusten.
  • Endoskopische Bilder (Nasenendoskopie, Laryngoskopie) sollten als Befunddokumente gespeichert und der Akte zugeordnet werden.

Dokumentationspflicht speziell für HNO-Ärzte

HNO-Ärzte arbeiten an Strukturen, die unmittelbar für Atmung, Schlucken, Hören und Sprechen verantwortlich sind. Komplikationen wie ein Stimmverlust nach einer Kehlkopfoperation oder eine Hörminderung nach einer Parazentese können dauerhaft sein und zu erheblichen Schadensersatzforderungen führen. Die Dokumentation muss deshalb sowohl den präoperativen Ausgangszustand als auch die Therapieziele präzise festhalten.

Bei Kinderoperationen (Adenotomie, Paukenröhrchen) ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten zu dokumentieren. Beide Elternteile müssen bei nicht einvernehmlichen Verhältnissen gesondert informiert und deren Einwilligung nachgewiesen werden. Fehlt die elterliche Einwilligung, ist der Eingriff rechtlich nicht gedeckt.

Worauf HNO-Ärzte besonders achten sollten

Die Aufklärung über Nachblutungsrisiken bei Tonsillektomien sollte nach aktuellen Leitlinien nicht nur das Risiko nennen, sondern auch die Verhaltensregeln postoperativ (keine harten Speisen, sofortige Arztvorstellung bei Blutung) dokumentieren. Ärzteversichert empfiehlt HNO-Ärzten, die Nachblutungsaufklärung als separates Formular zu führen, das dem Patienten mitgegeben und dessen Aushändigung in der Akte bestätigt wird.

Bei der Hörgeräteversorgung und Cochlea-Implantat-Indikation muss die Entscheidungsfindung mit audiologischen Befunden und dem Patientenwunsch nachvollziehbar dokumentiert sein.

Typische Fehler bei HNO-Ärzten

Ein häufiger Fehler ist die fehlende oder unvollständige Dokumentation des Stimmstatus vor Eingriffen am Kehlkopf. Eine postoperative Stimmveränderung ist ohne präoperativen Vergleichsbefund im Haftungsfall nicht einzuordnen.

Ein weiterer Fehler ist die lückenhafte Verlaufsdokumentation bei chronischer Sinusitis: Viele HNO-Ärzte dokumentieren konservative Therapieversuche nicht systematisch, was im Falle einer späteren Operation das Vorliegen einer ausreichenden Konservativphase nicht belegen kann.

Fazit

HNO-Ärzte sollten audiologische und endoskopische Befunddokumente konsequent in die Patientenakte integrieren und Aufklärungsgespräche zu sinnesrelevanten Komplikationen besonders sorgfältig festhalten. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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