Kinderärzte betreuen Patienten, die ihre Behandlung nicht selbst einwilligen können, was besondere Anforderungen an die Dokumentation der elterlichen Einwilligung stellt. Dazu kommt die Langzeitperspektive: Erkrankungen und Behandlungen im Kindesalter können Jahrzehnte später relevant werden, was die Aufbewahrungsfristen und die Qualität der Dokumentation erheblich beeinflusst.
Das Wichtigste in Kürze
- Die elterliche Einwilligung in Behandlungen muss dokumentiert sein; bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht ist die Zustimmung beider Elternteile für nicht dringende Eingriffe erforderlich.
- U-Untersuchungen müssen vollständig und termingerecht dokumentiert werden; Versäumnisse können haftungsrechtliche Folgen haben, wenn Entwicklungsstörungen nicht rechtzeitig erkannt wurden.
- Impfdokumentationen müssen mit Chargennummer, Impfstoff und Datum vollständig im gelben Impfheft und in der Patientenakte vermerkt sein.
Dokumentationspflicht speziell für Kinderärzte
Kinderärzte sind für die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis J2 verantwortlich. Jede dieser Untersuchungen hat definierte Inhalte, die laut Kinder-Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigungen vollständig dokumentiert werden müssen. Eine lückenhafte U-Untersuchungsdokumentation kann im Haftungsfall den Eindruck erwecken, dass eine Entwicklungsstörung übersehen wurde, auch wenn dies nicht der Fall war.
In der Neuropädiatrie und bei chronischen Erkrankungen wie Epilepsie oder Diabetes mellitus Typ 1 ist die Verlaufsdokumentation besonders anspruchsvoll. Anfallsfrequenzen, Medikationsdosen und Wachstumsparameter müssen über Jahre hinweg nachvollziehbar dokumentiert sein, da Behandlungsentscheidungen auf dem Verlauf basieren.
Worauf Kinderärzte besonders achten sollten
Bei Impfungen muss die Aufklärung über Nebenwirkungen und die Chargennummer des Impfstoffs in der Akte stehen. Im Falle einer meldepflichtigen Impfreaktion ist die Chargenrückverfolgung nur möglich, wenn die Dokumentation vollständig ist. Ärzteversichert empfiehlt Kinderärzten, Impfdokumentationen doppelt zu führen: im gelben Impfheft und in der digitalen Praxisakte.
Bei dem Verdacht auf Kindesmisshandlung oder Vernachlässigung hat die Dokumentation eine besondere Funktion: Befunde, Aussagen und das Datum der Wahrnehmung müssen exakt und ohne Interpretation festgehalten werden, da diese Aufzeichnungen Grundlage für Strafverfolgungsbehörden und Jugendämter sein können.
Typische Fehler bei Kinderärzten
Ein häufiger Fehler ist die fehlende oder unpräzise Dokumentation von Gewichts- und Längenentwicklung in Perzentilenkurven. Ohne kontinuierliche Eintragungen lässt sich eine Gedeihstörung im Rückblick nicht nachweisen oder ausschließen.
Ein weiterer Fehler ist das Fehlen der elterlichen Einwilligung bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren. In diesem Alter kann der Patient in bestimmten Fällen selbst einwilligen; die Fähigkeit zur Einwilligung und die entsprechende Aufklärung müssen aber dokumentiert sein.
Fazit
Kinderärzte tragen durch die Langzeitbetreuung eine besondere Dokumentationsverantwortung, da ihre Aufzeichnungen über Jahrzehnte beweisrelevant sein können. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Kinder-Richtlinie und Dokumentation
- KBV – Kinder-Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
- Gesetze im Internet – § 630f BGB
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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