Palliativmediziner betreuen Patienten am Lebensende und treffen dabei Entscheidungen über Therapiebegrenzung, Schmerztherapie und Sedierung, die im Nachhinein sowohl von Angehörigen als auch von Ermittlungsbehörden hinterfragt werden können. Eine vollständige Dokumentation des Patientenwillens und der klinischen Entscheidungsbegründungen ist in dieser Fachrichtung daher von existenzieller Bedeutung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten müssen in der Akte vorliegen und ihre Berücksichtigung bei Therapieentscheidungen muss dokumentiert sein.
  • Therapiebegrenzungsentscheidungen (Verzicht auf CPR, Beatmung) müssen mit medizinischer Begründung, Patientenwillen und Datum dokumentiert werden.
  • Die Schmerztherapie mit Opiaten muss mit Dosierungen, Eskalationen und Wirksamkeitsevaluation vollständig dokumentiert sein, um den Vorwurf der aktiven Sterbehilfe zu entkräften.

Dokumentationspflicht speziell für Palliativmediziner

Palliativmediziner bewegen sich im Spannungsfeld zwischen ethisch gebotenem Therapieverzicht und dem strafrechtlichen Verbot der aktiven Sterbehilfe. Die Dokumentation muss diesen Spannungsbogen widerspiegeln: Jede Dosiseskalation bei der Schmerztherapie muss mit dem Ziel der Symptomkontrolle, nicht der Lebensverkürzung, begründet werden. Gerichte und Staatsanwaltschaften prüfen im Zweifelsfall anhand der Dokumentation, ob eine strafbare Handlung vorlag.

Im SAPV-Umfeld (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung) kommt die besondere Herausforderung hinzu, dass die Behandlung häufig zu Hause stattfindet. Dokumentationslücken entstehen leicht, wenn Besuche in der Nacht oder am Wochenende unvollständig festgehalten werden.

Worauf Palliativmediziner besonders achten sollten

Das Gespräch über den Patientenwillen und die Therapieziele muss mit Datum und Inhalt in der Akte dokumentiert sein. Liegt eine Patientenverfügung vor, muss deren Bezug zur aktuellen Situation explizit hergestellt werden. Ärzteversichert empfiehlt Palliativmedizinern, für Therapiebegrenzungsentscheidungen standardisierte Dokumentationsbögen zu verwenden, die medizinische, ethische und rechtliche Aspekte abdecken.

Für die SAPV-Abrechnung ist zudem wichtig, dass die Behandlungsdokumentation die medizinische Notwendigkeit der spezialisierten Versorgung belegt, da Krankenkassen diese Leistungen regelmäßig prüfen.

Typische Fehler bei Palliativmedizinern

Ein häufiger Fehler ist die fehlende Dokumentation, dass eine Patientenverfügung vorhanden ist und in die Entscheidung eingeflossen ist. Wenn Angehörige nach dem Tod des Patienten Fragen stellen, ist die dokumentierte Berücksichtigung des Patientenwillens die wichtigste Schutzgrundlage für den Arzt.

Ein weiterer Fehler ist die unvollständige Dokumentation der Opioideskalation. Ohne lückenlose Aufzeichnung der Dosierungsschritte und deren Begründung ist die Abgrenzung von therapeutischer Schmerzbehandlung und strafbarer Sterbehilfe im Zweifelsfall nicht möglich.

Fazit

Palliativmediziner benötigen eine besonders sorgfältige Dokumentation des Patientenwillens und der Therapieentscheidungsbegründungen, da diese Dokumente im Zweifelsfall die Grenze zwischen legaler Palliativversorgung und strafbarer Sterbehilfe markieren. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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