Radiologen befunden bildgebende Untersuchungen und tragen dabei eine Verantwortung, die weit über die reine Bildbeschreibung hinausgeht. Ein nicht erkanntes Malignom oder ein übersehener Befund kann zu einer verzögerten Therapie führen, was Radiologen in Haftungsverfahren zu einem der am häufigsten beklagten Fachgruppen macht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Radiologische Befundberichte müssen nach definierten Standards strukturiert sein (Technikangabe, Befundbeschreibung, Beurteilung, Empfehlungen) und dürfen keine mehrdeutigen Formulierungen enthalten.
  • Zufallsbefunde müssen im Bericht explizit benannt und mit einer Empfehlung zum weiteren Vorgehen versehen werden.
  • Bildmaterial (DICOM-Daten) muss mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden und über ein revisionssicheres PACS-System abrufbar sein.

Dokumentationspflicht speziell für Radiologen

Radiologen sind anders als die meisten anderen Fachrichtungen Dienstleister für einsendende Kollegen. Der Befundbericht ist das einzige Produkt, das den Patienten und den behandelnden Arzt erreicht. Unklare oder unpräzise Befundberichte, die einen klinisch relevanten Befund nicht hinreichend hervorheben, führen im Haftungsfall zu einer Mitverantwortung des Radiologen, auch wenn der einsendende Arzt letztlich die Therapieentscheidung trifft.

Interventionelle Radiologen, die Biopsien oder Gefäßinterventionen durchführen, unterliegen zusätzlich den Dokumentationspflichten für operative Eingriffe: Patientenaufklärung, Einwilligung, Verfahrensbeschreibung und Komplikationsdokumentation sind hier zwingend.

Worauf Radiologen besonders achten sollten

Bei der Befundung von Zufallsbefunden (Incidentalomas) sollte der Radiologe eine klare Empfehlung formulieren (z.B. "Verlaufskontrolle in 6 Monaten empfohlen"). Ärzteversichert empfiehlt Radiologen, für häufige Zufallsbefund-Konstellationen standardisierte Empfehlungsformulierungen zu entwickeln, die leitliniengerecht sind und den einsendenden Arzt klar informieren.

Für die Strahlenschutzdokumentation gilt: Die Strahlenexposition muss im Befundbericht angegeben sein (DLP, effektive Dosis). Bei Röntgenuntersuchungen muss der Rechtfertigungsnachweis der Indikation dokumentiert sein.

Typische Fehler bei Radiologen

Ein häufiger Fehler ist die zu vorsichtige Formulierung bei Verdachtsbefunden. Aussagen wie "eine Malignität kann nicht sicher ausgeschlossen werden" sind zu unspezifisch; der Radiologe sollte klar empfehlen, wie mit diesem Befund weiter zu verfahren ist.

Ein weiterer Fehler ist die fehlende Dokumentation der Befundübermittlung bei dringlichen Befunden. Wenn ein Radiologe einen akuten Befund (z.B. Aortenaneurysma) telefonisch mitteilt, muss dies mit Uhrzeit, Namen des informierten Arztes und Inhalt der Mitteilung dokumentiert sein.

Fazit

Radiologen müssen ihre Befundberichte so formulieren, dass klinisch relevante Befunde eindeutig hervorgehoben werden und Zufallsbefunde mit klaren Handlungsempfehlungen versehen sind. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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