Niedergelassene Chirurgen führen operative Eingriffe sowohl stationär (als Belegärzte) als auch ambulant durch und müssen dabei zwei grundlegend verschiedene Abrechnungssysteme beherrschen. Im ambulanten EBM-Bereich spielen insbesondere die Wundversorgung, die ambulanten Operationen nach §115b SGB V und die postoperative Nachsorge eine zentrale Rolle.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ambulante Operationen nach §115b SGB V werden nach speziellen Vergütungsvereinbarungen abgerechnet, nicht nach regulären EBM-Ziffern; die korrekte Kodierung des Eingriffs nach OPS ist entscheidend.
  • Wundversorgungen und Verbandwechsel sind über EBM 02300 ff. abrechenbar; die Häufigkeit der Verbandwechsel muss medizinisch begründet sein.
  • Postoperative Behandlungen im Quartal nach ambulanter Operation sind über Pauschalvergütungen geregelt, die eine Doppelabrechnung mit der Operationsvergütung ausschließen.

EBM-Abrechnung speziell für Chirurgen

Niedergelassene Chirurgen, die ambulante Operationen nach dem AOP-Vertrag (§115b SGB V) durchführen, rechnen diese nicht direkt über EBM, sondern nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab für ambulante Operationen (EBM-AOP) ab. Dieser enthält über 1.000 Eingriffskodes; die korrekte OPS-Zuordnung und Begleitdiagnosen sind Voraussetzung für eine regelkonforme Vergütung.

Im konservativen Bereich (Sprechstunde, Wundversorgung, Nachsorge) rechnen Chirurgen nach EBM-Kapitel 7 (Chirurgie) ab. Die Pauschalen unterscheiden sich von anderen Fachgruppen; Wundversorgungen, Verbandwechsel und kleinere chirurgische Maßnahmen (Entfernung von Nahtmaterial, Drainage) haben eigenständige EBM-Positionen.

Worauf Chirurgen besonders achten sollten

Bei Belegärzten ist die Abgrenzung zwischen ambulanter und stationärer Abrechnung ein häufiger Fehlerbereich. Stationäre Leistungen werden über die DRG-Vergütung des Krankenhauses abgerechnet; belegärztliche Leistungen im stationären Bereich werden dagegen über eigene KV-Vereinbarungen (Belegarztziffern) vergütet. Ärzteversichert empfiehlt chirurgisch tätigen Niedergelassenen, die Abrechnungsstruktur ihrer Belegarzt-Verträge regelmäßig zu überprüfen.

Postoperative Behandlungen im Folgequartal nach ambulanter Operation unterliegen einem Pauschalvergütungssystem; einzelne Verbandwechsel dürfen in diesem Zeitraum in der Regel nicht zusätzlich abgerechnet werden.

Typische Fehler bei Chirurgen

Ein häufiger Fehler ist die fehlerhafte OPS-Kodierung bei ambulanten Operationen. Ein zu allgemeiner oder falscher Kode kann zu Vergütungsminderungen führen, da viele Eingriffe in verschiedene Vergütungsklassen fallen.

Ein weiterer Fehler ist das Nicht-Abrechnen von Zuschlagsziffern für besonders aufwendige Wundversorgungen (z.B. bei Wunden über 4 cm, Mehrfachversorgungen). Diese Zusatzziffern werden häufig nicht kodiert, obwohl die Leistung tatsächlich erbracht wurde.

Fazit

Chirurgen müssen zwischen dem EBM-AOP-System für ambulante Operationen und dem regulären EBM für konservative Leistungen sauber trennen und insbesondere die OPS-Kodierung präzise vornehmen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →