Internisten rechnen je nach Subspezialisierung (Gastroenterologie, Kardiologie, Pneumologie) sehr unterschiedliche EBM-Leistungen ab. Der fachärztliche Internist ohne Schwerpunkt steht vor besonderen Herausforderungen, weil er ein breites Leistungsspektrum in einem einzigen Budgetrahmen anbieten muss, ohne die Spezialisierungsvorteile anderer Fachgruppen zu haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Internisten ohne Schwerpunkt rechnen über EBM-Kapitel 13 ab; die Grundpauschalen unterscheiden sich je nach Subspezialisierung erheblich.
- Endoskopische Leistungen (Gastroskopie 13400, Koloskopie 13421) sind die umsatzstärksten Einzelleistungen in internistischen Praxen und unterliegen besonderen Qualitätsanforderungen.
- Echokardiographie (13550 ff.) und Langzeit-EKG (03241) sind eigenständig abrechenbar und budgetunabhängig bei bestimmten Indikationen.
EBM-Abrechnung speziell für Internisten
Fachärztliche Internisten mit Schwerpunkt Gastroenterologie erzielen einen erheblichen Teil ihres Honorars über endoskopische Leistungen. Gastroskopie und Koloskopie sind pro Eingriff abrechenbar und extrabudgetär, wenn sie im Rahmen von Früherkennungsuntersuchungen (Vorsorgekoloskopie 01741) erbracht werden. Bei therapeutischen Endoskopien (Polypektomie, Blutstillung) kommen Zuschlagsziffern hinzu.
Kardiologen (internistisch tätige) rechnen nach EBM-Kapitel 13 Abschnitt 5 ab. Herzkatheteruntersuchungen werden im ambulanten Bereich über eigene Vergütungsvereinbarungen abgerechnet; Herzschrittmacher-Kontrollen haben eigenständige EBM-Ziffern und sind extrabudgetär.
Worauf Internisten besonders achten sollten
Die Endoskopie-Qualitätssicherung (QS-Koloskopie) ist seit 2019 verpflichtend für alle Anbieter von Koloskopien. Internisten müssen an dieser Qualitätssicherung teilnehmen und die Erfüllung der Kennzahlen nachweisen; ansonsten droht der Entzug der Genehmigung für Vorsorgekoloskopien. Ärzteversichert empfiehlt Gastroenterologen, die QS-Kennzahlen regelmäßig zu überprüfen, da diese auch für die KV-Plausibilitätsprüfung relevant sind.
Im Bereich der Pneumologie sind Lungenfunktionsmessungen (13650 ff.) ein wichtiger Einnahmebestandteil. Die korrekte Indikationsdokumentation (COPD-Monitoring, Asthmadiagnostik) ist für die regelkonforme Abrechnung erforderlich.
Typische Fehler bei Internisten
Ein häufiger Fehler ist das Nicht-Abrechnen von Zuschlagsziffern bei therapeutischen Endoskopien. Wenn bei einer Koloskopie eine Polypektomie durchgeführt wird, kann die entsprechende Zuschlagsziffer zusätzlich abgerechnet werden.
Ein weiterer Fehler betrifft die Abgrenzung zwischen fachärztlicher Grundpauschale und hausärztlicher Versorgung. Internisten mit hausärztlichem Versorgungsauftrag rechnen anders ab als rein fachärztlich tätige Internisten; eine Vermischung beider Abrechnungssysteme kann zu erheblichen Honorarkorrekturen führen.
Fazit
Internisten sollten ihr Leistungsspektrum konsequent in die richtigen EBM-Kapitel einordnen und insbesondere bei endoskopischen Leistungen die Qualitätssicherungsanforderungen erfüllen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – EBM Kapitel 13 Innere Medizin
- GKV-Spitzenverband – Qualitätssicherung Koloskopie
- Bundesärztekammer – Honorargestaltung Internisten
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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