Neurologen haben ein breites technisches Leistungsspektrum, das von der Elektroenzephalographie über die Nervenleitgeschwindigkeitsmessung bis zur neuropsychologischen Testung reicht. Gleichzeitig nimmt die zeitintensive Langzeitbetreuung von Patienten mit chronischen neurologischen Erkrankungen einen großen Teil der Praxiszeit ein, was besondere Anforderungen an die Nutzung der verfügbaren EBM-Ziffern stellt.
Das Wichtigste in Kürze
- Neurophysiologische Leistungen (EEG 16311, EMG 16320, NLG 16321) sind eigenständige EBM-Ziffern, die vollständige Geräteausstattung und Qualifikationsnachweise voraussetzen.
- Die Betreuung von MS-Patienten unter Immuntherapie hat eigene EBM-Ziffern für Therapiemanagement und Monitoring.
- Neuropsychologische Tests bei Demenzpatienten sind über Gesprächsleistungen und spezifische Testbatterien abrechenbar.
EBM-Abrechnung speziell für Neurologen
Neurologen rechnen nach EBM-Kapitel 16 (Neurologie) ab. Technische Leistungen wie EEG, EMG und Nervenleitgeschwindigkeitsmessungen sind eigenständig abrechenbar und gehören zu den wichtigsten Umsatzträgern neurologischer Praxen. Die Frequenz dieser Untersuchungen wird von KVen im Rahmen von Plausibilitätsprüfungen überwacht; zu häufige Untersuchungen ohne Indikationsdokumentation führen zu Honorarkürzungen.
Für die Betreuung von MS-Patienten gibt es besondere Vergütungsregelungen: Die Verordnung von Beta-Interferonen und anderen Immuntherapeutika erfordert eine spezifische KV-Genehmigung; die Begleitleistungen (MRT-Verlaufskontrolle, Sicherheitsmonitoring) sind über gesonderte EBM-Ziffern abrechenbar.
Worauf Neurologen besonders achten sollten
Die Betreuung von Epilepsiepatienten unter antiepileptischer Therapie beinhaltet regelmäßige Blutspiegelkontrollen, die über das Laborkapitel des EBM abrechenbar sind. Neurologen müssen sicherstellen, dass die Laboranforderungen korrekt kodiert werden und die Indikation mit der Diagnose korrespondiert. Ärzteversichert empfiehlt Neurologen, für Langzeit-Epilepsie-Patienten strukturierte Verlaufsziffern zu nutzen und die Chronikerpauschale zu prüfen.
Für Demenz-Screenings (MMSE, DemTect) sind eigenständige EBM-Ziffern verfügbar, die häufig nicht abgerechnet werden, obwohl der Aufwand erheblich ist.
Typische Fehler bei Neurologen
Ein häufiger Fehler ist die fehlende Abrechnung von neuropsychologischen Tests. Viele Neurologen führen Demenztestungen durch, rechnen aber nur die Gesprächsleistung ab und nicht die Testziffer selbst.
Ein weiterer Fehler betrifft die Abrechnung von EMG und NLG ohne ausreichende Indikationsdokumentation. Die KV prüft, ob die Indikation (z.B. Polyradikulopathie, Karpaltunnelsyndrom) der erbrachten Leistung entspricht.
Fazit
Neurologen sollten die volle Breite ihrer technischen Leistungen über die entsprechenden EBM-Ziffern abrechnen und insbesondere neuropsychologische Tests und Chronikerziffern bei Langzeitpatienten nicht vergessen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – EBM Kapitel 16 Neurologie
- GKV-Spitzenverband – MS-Therapiemanagement
- Bundesärztekammer – Honorargestaltung Neurologen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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