Onkologen müssen hochkomplexe und kostenintensive Therapien wie Chemotherapien, Immuntherapien und Target-Therapien abrechnen, die ein eigenes Vergütungssystem außerhalb des regulären EBM haben. Gleichzeitig gibt es für onkologische Nachsorge und supportive Therapien spezifische EBM-Ziffern, die häufig nicht vollständig genutzt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Chemotherapien werden in der Regel nach dem Onkologie-Vereinbarung (KV-spezifisch) oder über Abrechnungsverträge der Krankenkassen vergütet; die EBM-Grundpauschalen greifen hier nur ergänzend.
- Supportive Maßnahmen (antiemetische Therapie, G-CSF-Gabe) haben eigene EBM-Leistungsziffern, die häufig nicht separat abgerechnet werden.
- Onkologische Nachsorgekonsultationen und psychoonkologische Beratungen sind über EBM-Gesprächsziffern abrechenbar.
EBM-Abrechnung speziell für Onkologen
Niedergelassene Onkologen rechnen ihre Kernleistungen (Chemotherapie, Immuntherapie) in der Regel nicht über reguläre EBM-Ziffern, sondern über spezialisierte Vergütungsvereinbarungen ab. Grundlage ist häufig der KV-Onkologievertrag, der eine aufwendungsgerechte Vergütung für die Chemotherapie-Anwendung vorsieht. Die Abrechnung umfasst neben der Applikation auch die ärztliche Überwachung, Laborkontrollen und die Dokumentation.
Für onkologisch tätige Internisten ohne eigene Chemotherapieeinheit gelten die regulären EBM-Kapitel. Die Betreuung von Tumorpatienten in der Nachsorge kann über die onkologische Grundpauschale oder Gesprächsziffern abgerechnet werden, sofern der zeitliche Aufwand die Bedingungen für Gesprächspauschalen erfüllt.
Worauf Onkologen besonders achten sollten
Die Beantragung und Dokumentation von KRAS/BRAF-Tests und anderen prädiktiven Biomarkern ist Voraussetzung für bestimmte zielgerichtete Therapien, die Kassenleistung sind. Die Testung selbst wird über das Laborkapitel oder über pathologische Leistungen abgerechnet; die therapeutische Entscheidung muss mit dem Testergebnis dokumentiert sein. Ärzteversichert empfiehlt Onkologen, für alle targetierten Therapien die Biomarkertestung und deren Ergebnis lückenlos in der Akte zu dokumentieren.
Die Teilnahme an klinischen Studien hat eigene Vergütungsregelungen, die von der normalen EBM-Abrechnung abzugrenzen sind.
Typische Fehler bei Onkologen
Ein häufiger Fehler ist die fehlende Abrechnung von G-CSF-Injektionen (Wachstumsfaktoren). Diese supportiven Therapieleistungen sind eigenständig abrechenbar, werden aber oft als Teil der Chemotherapievergütung betrachtet.
Ein weiterer Fehler betrifft die psychoonkologische Beratung: Dieser zeitintensive Betreuungsaspekt hat eigene EBM-Gesprächsziffern, die von Onkologen selten genutzt werden, obwohl er regelmäßig erbracht wird.
Fazit
Onkologen sollten neben der Kernvergütung für Chemotherapien alle supportiven Leistungen und Nachsorgeleistungen über die entsprechenden EBM-Ziffern abrechnen, um ihr Honorar vollständig zu realisieren. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Onkologie-Vereinbarung und Abrechnung
- GKV-Spitzenverband – Onkologische Versorgung
- Bundesgesundheitsministerium – Krebsversorgung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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