Orthopäden kombinieren konservative Behandlungen, Injektionen und ambulante Operationen in einer Praxis. Die EBM-Abrechnung muss zwischen diesen Bereichen klar trennen und bietet gleichzeitig erhebliche Möglichkeiten für extrabudgetäre Leistungen, insbesondere im Bereich Chirotherapie und spezielle Schmerztherapie.
Das Wichtigste in Kürze
- Chirotherapeutische Eingriffe (EBM 18340 ff.) sind eigenständig abrechenbar und erfordern die Zusatzbezeichnung Chirotherapie oder Sportmedizin.
- Intraartikuläre und periartikuläre Injektionen sind über eigene EBM-Ziffern abrechenbar; die Mengenabrechnung wird von KVen auf Plausibilität geprüft.
- Ambulante orthopädische Operationen (Arthroskopie, Arthrodese) werden über den AOP-Vertrag abgerechnet und erfordern eine korrekte OPS-Kodierung.
EBM-Abrechnung speziell für Orthopäden
Orthopäden rechnen nach EBM-Kapitel 18 (Orthopädie) ab. Die Grundpauschale bildet die Basis; darüber hinaus sind technische Leistungen wie Röntgenuntersuchungen, Ultraschall und Messungen (Wirbelsäulenmessung, Ganganalyse) eigenständig abrechenbar. Die korrekte Radiologie-Abrechnung (Röntgen des Bewegungsapparats) erfordert eine Genehmigung nach der Röntgenverordnung.
Orthopäden haben häufig eine Zusatzbezeichnung, die die Abrechnung spezieller Leistungen ermöglicht: Chirotherapie, Sportmedizin, Manuelle Medizin oder Spezielle Schmerztherapie. Jede dieser Qualifikationen öffnet zusätzliche EBM-Ziffern, die höher vergütet werden als die Standardleistungen.
Worauf Orthopäden besonders achten sollten
Intraartikuläre Injektionen (Kortikoide, Hyaluronsäure) sind je nach Substanz unterschiedlich im EBM abgebildet. Die Hyaluronsäure-Injektion ist in vielen KV-Bezirken keine GKV-Leistung mehr und muss privat abgerechnet werden. Ärzteversichert empfiehlt Orthopäden, die aktuelle Rechtslage in ihrem KV-Bezirk zu prüfen und Patientengespräche zur Kostenteilung entsprechend zu führen.
Für die Arthroskopie gilt: Diagnostische Arthroskopien sind nach modernem Verständnis weitgehend durch MRT ersetzt; eine arthroskopische Inspektion ohne therapeutische Konsequenz ist im EBM kaum noch zu begründen.
Typische Fehler bei Orthopäden
Ein häufiger Fehler ist die Abrechnung von Hyaluronsäure-Injektionen über EBM in KV-Bezirken, in denen diese Leistung aus dem GKV-Katalog herausgenommen wurde. Dies führt zu Rückforderungen.
Ein weiterer Fehler ist die fehlende Zuschlagsziffer bei aufwendigen Injektionen unter Bildwandlerkontrolle. Diese Leistung ist separat abrechenbar, wird aber häufig nicht kodiert.
Fazit
Orthopäden sollten ihre Zusatzqualifikationen aktiv für die Erschließung höherwertiger EBM-Ziffern nutzen und die aktuelle GKV-Leistungspflicht für Injektionssubstanzen regelmäßig überprüfen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – EBM Kapitel 18 Orthopädie
- GKV-Spitzenverband – Hilfsmittel und Injektionsleistungen
- Bundesärztekammer – Honorargestaltung Orthopäden
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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