Palliativmediziner sind in der Regel entweder als SAPV-Vertragsärzte oder in Palliativstationen tätig. Im ambulanten SAPV-Bereich gibt es spezifische Vergütungsregelungen, die deutlich über die reguläre EBM-Abrechnung hinausgehen und eine aufwandsgerechte Vergütung für die intensive Begleitung schwerstkranker Patienten ermöglichen.
Das Wichtigste in Kürze
- SAPV-Leistungen werden über eigene Verträge nach §132d SGB V vergütet; die Abrechnung erfolgt nicht über reguläre EBM-Ziffern, sondern über SAPV-Pauschalen.
- Hausbesuche bei Palliativpatienten sind deutlich höher vergütet als reguläre Hausbesuche und können mit Zuschlägen für Nacht-, Sonn- und Feiertagseinsätze abgerechnet werden.
- Palliativmedizinische Gesprächs- und Beratungsleistungen (Advance Care Planning) sind über EBM 03371 (Koordination und Beratung) abrechenbar.
EBM-Abrechnung speziell für Palliativmediziner
Palliativmediziner, die im SAPV-Bereich tätig sind, rechnen ihre Leistungen über SAPV-Pauschalen ab, die auf Landesvertragsebene zwischen KV und Krankenkassen vereinbart werden. Diese Pauschalen sollen den erheblich höheren Zeitaufwand der spezialisierten Palliativversorgung abbilden: Ein SAPV-Arzt verbringt durchschnittlich 45 bis 90 Minuten pro Patientenkontakt; reguläre EBM-Pauschalen wären dafür völlig unzureichend.
Im regulären ambulanten Bereich können Palliativmediziner mit hausärztlicher Zulassung die hausärztlichen EBM-Kapitel nutzen und die Hausbesuchsvergütungen für sterbende Patienten abrechnen. Nächtliche Besuche bei Palliativpatienten sind mit erheblichen Zuschlägen versehen.
Worauf Palliativmediziner besonders achten sollten
Advance Care Planning (ACP) nach § 132g SGB V ist ein eigenes Versorgungsangebot mit eigener Vergütungsregelung. Palliativmediziner, die ACP-Gespräche führen, müssen die Zertifizierungsanforderungen (80 Stunden Qualifikation) erfüllen und den Vertrag mit der zuständigen KV abschließen. Ärzteversichert empfiehlt Palliativmedizinern, die ACP anbieten möchten, die vertraglichen Voraussetzungen in ihrem KV-Bezirk sorgfältig zu prüfen.
Die Abrechnung von Telefonkonsultationen und Teambesprechungen im SAPV ist je nach Vertrag unterschiedlich geregelt; manche Verträge vergüten telefonische Koordination gesondert.
Typische Fehler bei Palliativmedizinern
Ein häufiger Fehler ist die Verwendung regulärer EBM-Hausbesuchsziffern statt der SAPV-Vergütungsstruktur. Dies führt zu Mindervergütung, da SAPV-Pauschalen deutlich höher als EBM-Hausbesuche sind.
Ein weiterer Fehler betrifft die fehlende Dokumentation des SAPV-Bedarfs. SAPV setzt eine komplexe Symptomatik voraus; ohne ausreichende Dokumentation kann die Krankenkasse die SAPV-Leistung ablehnen und die Vergütung zurückfordern.
Fazit
Palliativmediziner sollten die SAPV-Vergütungsstrukturen vollständig nutzen und für ACP-Gespräche die erforderliche Zertifizierung anstreben, da diese Leistungen deutlich höher vergütet werden als reguläre EBM-Leistungen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – SAPV-Abrechnung und Vergütung
- GKV-Spitzenverband – SAPV §132d SGB V
- Bundesgesundheitsministerium – Palliativversorgung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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