Psychiater erbringen zeitintensive Gesprächs- und Betreuungsleistungen, die im EBM über spezifische Gesprächspauschalen abgerechnet werden. Da psychiatrische Behandlungen häufig über Monate und Jahre andauern, ist die korrekte Nutzung von Langzeitbetreuungsziffern und Chronikerpauschalen besonders wichtig.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das psychiatrische Gespräch (EBM 21220 ff.) ist die Kernleistung der psychiatrischen Abrechnung; je nach Dauer gelten verschiedene Zeitpauschalen, die korrekt angewendet werden müssen.
  • Psychiatrische Behandlungspauschalen ermöglichen eine aufwandsgerechte Vergütung für die Langzeitbetreuung chronisch psychisch kranker Patienten.
  • Psychopharmakologische Behandlungen (Blutspiegelbestimmungen, EKG-Monitoring unter bestimmten Medikamenten) sind über Laborkapitel-Ziffern zusätzlich abrechenbar.

EBM-Abrechnung speziell für Psychiater

Psychiater rechnen nach EBM-Kapitel 21 (Psychiatrie und Psychotherapie) ab. Die Gesprächsleistungen sind zeitgebunden: Ab 10 Minuten Gesprächsdauer kann die erste Zeitstufe abgerechnet werden; längere Gespräche erreichen höhere Pauschalen. Die korrekte Zeiterfassung ist daher für die Abrechnung psychiatrischer Leistungen unerlässlich und muss in der Dokumentation nachvollziehbar sein.

Für die Behandlung von Patienten mit schweren chronischen psychischen Erkrankungen (Schizophrenie, bipolare Störung) gibt es eigenständige Behandlungspauschalen, die den erheblichen Koordinationsaufwand (Arztbriefe, Kommunikation mit Sozialarbeitern, Einweisung) berücksichtigen. Diese Pauschalen sind extrabudgetär und gehören zu den wichtigsten Vergütungsquellen psychiatrischer Praxen.

Worauf Psychiater besonders achten sollten

Die Abgrenzung zwischen psychiatrischer Behandlung (EBM Kapitel 21) und ärztlicher Psychotherapie (EBM Kapitel 35) ist für Psychiater mit Psychotherapieleistungen wichtig. Beide Kapitel haben unterschiedliche Abrechnungsregeln und Budgetregelungen. Ärzteversichert empfiehlt Psychiatern, die auch psychotherapeutisch tätig sind, die Abrechnungsweise mit einem KV-Berater abzustimmen.

Psychiater, die Clozapin oder Lithium verordnen, können die notwendigen Blutspiegelkontrollen über Laborkapitel-Ziffern abrechnen, wenn das Labor in der eigenen Praxis erbracht wird.

Typische Fehler bei Psychiatern

Ein häufiger Fehler ist die Abrechnung von Gesprächspauschalen ohne ausreichende Zeitdokumentation. Die KV kann die tatsächlich aufgewendete Gesprächszeit nachfragen; fehlt die Dokumentation, sind die Gesprächsziffern angreifbar.

Ein weiterer Fehler ist das Nicht-Abrechnen von Koordinationsleistungen bei Mehrfachkontakten mit Bezugspersonen und Institutionen. Diese Koordination ist ein wesentlicher Teil der psychiatrischen Arbeit und ist über Ziffern für Gesprächsleistungen mit Bezugspersonen abrechenbar.

Fazit

Psychiater müssen Gesprächsdauern präzise dokumentieren und Chronikerpauschalen sowie Koordinationsleistungen konsequent nutzen, um ihr Honorar aufwandsgerecht zu realisieren. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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