Rechtsmediziner erhalten ihre Vergütung in der Regel nicht über die gesetzliche Krankenversicherung und damit nicht über das EBM-System. Stattdessen werden rechtsmedizinische Leistungen nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG), nach dem Gebührenverzeichnis für gerichtliche Sachverständige oder direkt von Strafverfolgungsbehörden vergütet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gutachten für Gerichte und Staatsanwaltschaften werden nach dem JVEG abgerechnet; die Vergütung richtet sich nach Stundensätzen (abhängig von Sachgebiet und Qualifikation).
  • Leichenschauen und Obduktionen auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft werden über Ländergesetze und behördliche Vergütungsregelungen abgerechnet, nicht über EBM oder GOÄ.
  • Klinische Untersuchungen von Gewaltopfern oder Tätern können in bestimmten Konstellationen über GOÄ oder behördliche Beauftragung abgerechnet werden.

EBM-Abrechnung speziell für Rechtsmediziner

Rechtsmediziner sind primär nicht im GKV-Versorgungssystem tätig. Das EBM ist für die typischen rechtsmedizinischen Kerntätigkeiten (Obduktion, Gutachten, Spurensicherung) nicht relevant. Stattdessen gelten das JVEG für gerichtliche Gutachten und behördliche Vergütungsregelungen für staatsanwaltliche Aufträge.

Rechtsmediziner, die in einer Universitätsklinik oder in einer Ambulanz für Gewaltopfer tätig sind, können jedoch in begrenztem Umfang GKV-Leistungen erbringen: Klinische Untersuchungen von Verletzten, die anschließend ambulant weiterbehandelt werden, können über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet werden, wenn eine entsprechende KV-Zulassung vorliegt.

Worauf Rechtsmediziner besonders achten sollten

Für die JVEG-Abrechnung ist die Nachweisbarkeit des Zeitaufwands entscheidend. Rechtsmediziner müssen bei Gutachten den tatsächlich aufgewendeten Zeitaufwand dokumentieren, da das JVEG eine stundenbasierte Vergütung vorsieht. Ärzteversichert empfiehlt Rechtsmedizinern, die als Sachverständige tätig sind, professionelle Zeiterfassungssysteme für die Gutachtenabrechnung zu nutzen.

Bei der Abrechnung von Bereitschaftsdiensten für die Staatsanwaltschaft sind die länderspezifischen Regelungen zu beachten, da sie erheblich variieren.

Typische Fehler bei Rechtsmedizinern

Ein häufiger Fehler bei der JVEG-Abrechnung ist die Unterschätzung des tatsächlichen Aufwands. Viele Rechtsmediziner rechnen weniger Stunden ab, als tatsächlich aufgewendet wurden, weil sie die Literaturrecherche und Berichtserstellung nicht vollständig erfassen.

Ein weiterer Fehler ist die fehlende Abrechnung von Nebentätigkeitsvergütungen für Zusatzleistungen bei Obduktionen (z.B. toxikologische Asservatenverwahrung, DNA-Probennahme), die eigenständige Vergütungspositionen haben.

Fazit

Rechtsmediziner arbeiten weitgehend außerhalb des EBM-Systems und müssen ihre Vergütungsansprüche nach JVEG und behördlichen Regelungen vollständig und zeitnah geltend machen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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