Unfallchirurgen rechnen im ambulanten Bereich sowohl über die Kassenärztliche Vereinigung als auch über die gesetzliche Unfallversicherung (BG-Kassen) ab. Das Nebeneinander von EBM-Abrechnung und BG-Abrechnung nach dem BG-Arzt-Gebührenverzeichnis (BGAG) ist für Unfallchirurgen mit D-Arzt-Zulassung charakteristisch.
Das Wichtigste in Kürze
- D-Ärzte rechnen Unfallverletzungen nach dem Besonderen Heilbehandlungsschein (BG-Schein) direkt mit der Berufsgenossenschaft ab; EBM gilt nur für nicht arbeitsunfallbedingte Behandlungen.
- Ambulante Unfalloperationen nach AOP-Vertrag werden über den AOP-Katalog abgerechnet; die korrekte Unfallursache ist für die Kostenträgerentscheidung (GKV vs. BG) entscheidend.
- Nachbehandlungen nach Unfalloperationen folgen besonderen Regeln: Die BG trägt die Kosten für alle unfallbedingten Behandlungen über eine spezifische Weiterbehandlungsform.
EBM-Abrechnung speziell für Unfallchirurgen
Unfallchirurgen mit D-Arzt-Zulassung rechnen Arbeitsunfall-Patienten nicht über EBM, sondern über das BG-Arzt-Gebührenverzeichnis (BGAG) direkt mit der zuständigen BG ab. Das BGAG enthält eigene Leistungsziffern für unfallmedizinische Erstversorgung, operative Eingriffe und Nachbehandlung. Die Vergütung im BGAG-System ist häufig höher als im EBM, was die D-Arzt-Tätigkeit attraktiv macht.
Für nicht unfallbedingte Behandlungen in einer unfallchirurgischen Praxis gelten die regulären EBM-Regeln. Unfallchirurgen müssen bei jedem Patientenkontakt prüfen, ob ein Arbeitsunfall, ein Wegeunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt, da die Wahl des Abrechnungswegs diese Entscheidung direkt beeinflusst.
Worauf Unfallchirurgen besonders achten sollten
Die Erstattungsfähigkeit von Unfallverletzungen durch BG setzt eine ordnungsgemäße Unfallmeldung voraus. Wenn der Arbeitgeber die Unfallmeldung nicht eingereicht hat, muss der D-Arzt die BG darüber informieren. Ärzteversichert empfiehlt Unfallchirurgen, den Unfallhergang im D-Arztbericht präzise zu dokumentieren, da Unklarheiten im Unfallzusammenhang häufig zur Leistungsablehnung durch die BG führen.
Für aufwendige unfallchirurgische Operationen gilt: Das BGAG sieht für besonders aufwendige Eingriffe eine Steigerungsmöglichkeit vor; die Begründung für die Erhöhung muss im Arztbericht dokumentiert sein.
Typische Fehler bei Unfallchirurgen
Ein häufiger Fehler ist die Abrechnung von BG-Patienten über EBM, wenn der D-Arzt-Bericht noch nicht vorliegt. Dies führt zur doppelten Leistungserbringung, die von BG oder KV zurückgefordert wird.
Ein weiterer Fehler ist das Vergessen von BGAG-Zuschlagsziffern bei Nacht- und Wochenendeinsätzen. Das BGAG sieht wie der EBM Zuschläge für Bereitschaftsdienste vor, die häufig nicht geltend gemacht werden.
Fazit
Unfallchirurgen mit D-Arzt-Zulassung müssen das BGAG-System kennen und konsequent einsetzen, da es für unfallbedingte Behandlungen höhere Vergütungen als der EBM bietet. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – AOP-Vertrag und Unfallchirurgie
- BMAS – Gesetzliche Unfallversicherung und D-Arzt-Verfahren
- GKV-Spitzenverband – Kostenträgerabgrenzung GKV/UVT
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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