Urologen führen ein breites Spektrum an diagnostischen und therapeutischen Leistungen durch, von der PSA-Bestimmung über Zystoskopien bis zur ambulanten TURP. Die EBM-Abrechnung urologischer Praxen ist komplex, da viele Leistungen spezifische Geräte- und Qualifikationsanforderungen stellen.
Das Wichtigste in Kürze
- Urodynamische Untersuchungen (EBM 26313 ff.) sind eigenständig abrechenbare Leistungen, die eine spezifische KV-Genehmigung und Geräteausstattung erfordern.
- Zystoskopien (diagnostisch 26311, therapeutisch 26340 ff.) sind eigenständige EBM-Ziffern mit unterschiedlichem Vergütungsniveau.
- PSA-Bestimmungen werden über das Laborkapitel abgerechnet; die Häufigkeit der Bestimmung muss der PSA-Screening-Richtlinie entsprechen.
EBM-Abrechnung speziell für Urologen
Urologen rechnen nach EBM-Kapitel 26 (Urologie) ab. Die Grundpauschale bildet die Basis; darüber hinaus sind Endoskopien, urodynamische Messungen, Ultraschalluntersuchungen der Nieren und Harnwege sowie Behandlungsleistungen wie die transurethrale Resektion eigenständig abrechenbar. Im ambulanten Operationsbereich (AOP-Vertrag) können TURP, Blasensteinlithotripsie und Harnleiteroperationen abgerechnet werden.
Urologen, die Inkontinenztherapie anbieten, können Beckenbodentherapie und Biofeedback über entsprechende EBM-Ziffern abrechnen, sofern die notwendige Genehmigung vorliegt. Diese Leistungen sind gefragt und bieten eine interessante Ergänzung zum klassischen urologischen Leistungsspektrum.
Worauf Urologen besonders achten sollten
Der PSA-Test ist im GKV-Bereich für das Prostatakarzinom-Screening formell keine Kassenleistung, wird aber häufig als IGeL oder im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung (01732) abgerechnet. Die Abgrenzung zwischen einem diagnostischen PSA-Test bei Beschwerden (GKV-Leistung) und einem Screening-PSA ohne Symptome (IGeL) muss klar dokumentiert sein. Ärzteversichert empfiehlt Urologen, die IGeL-Leistungsliste transparent zu kommunizieren und schriftliche Vereinbarungen zu führen.
Für die Schockwellenlithotripsie (ESWL) gelten besondere Vergütungsregelungen; viele KVen haben eigene Vereinbarungen für diese Leistung.
Typische Fehler bei Urologen
Ein häufiger Fehler ist die Abrechnung von PSA-Screening-Tests über EBM, ohne dass eine Indikation vorliegt. Dies ist eine unzulässige GKV-Leistung und kann zu Rückforderungen führen.
Ein weiterer Fehler ist das Vergessen von Zuschlagsziffern bei komplexen Zystoskopien mit Biopsie oder Koagulation. Diese Zusatzleistungen haben eigene EBM-Codes und dürfen nicht in der Grundzystoskopieziffer "versteckt" werden.
Fazit
Urologen müssen die PSA-Abrechnung klar zwischen GKV-Indikationen und IGeL trennen und alle endoskopischen Zusatzleistungen über die entsprechenden EBM-Ziffern abrechnen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – EBM Kapitel 26 Urologie
- GKV-Spitzenverband – IGeL und PSA-Screening
- Bundesärztekammer – Honorargestaltung Urologen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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