Urologen führen ein breites Spektrum an diagnostischen und therapeutischen Leistungen durch, von der PSA-Bestimmung über Zystoskopien bis zur ambulanten TURP. Die EBM-Abrechnung urologi­scher Praxen ist komplex, da viele Leistungen spezifische Geräte- und Qualifikationsanforderungen stellen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Urodynamische Untersuchungen (EBM 26313 ff.) sind eigenständig abrechenbare Leistungen, die eine spezifische KV-Genehmigung und Geräteausstattung erfordern.
  • Zystoskopien (diagnostisch 26311, therapeutisch 26340 ff.) sind eigenständige EBM-Ziffern mit unterschiedlichem Vergütungsniveau.
  • PSA-Bestimmungen werden über das Laborkapitel abgerechnet; die Häufigkeit der Bestimmung muss der PSA-Screening-Richtlinie entsprechen.

EBM-Abrechnung speziell für Urologen

Urologen rechnen nach EBM-Kapitel 26 (Urologie) ab. Die Grundpauschale bildet die Basis; darüber hinaus sind Endoskopien, urodynamische Messungen, Ultraschalluntersuchungen der Nieren und Harnwege sowie Behandlungsleistungen wie die transurethrale Resektion eigenständig abrechenbar. Im ambulanten Operationsbereich (AOP-Vertrag) können TURP, Blasensteinlithotripsie und Harnleiteroperationen abgerechnet werden.

Urologen, die Inkontinenztherapie anbieten, können Beckenbodentherapie und Biofeedback über entsprechende EBM-Ziffern abrechnen, sofern die notwendige Genehmigung vorliegt. Diese Leistungen sind gefragt und bieten eine interessante Ergänzung zum klassischen urologischen Leistungsspektrum.

Worauf Urologen besonders achten sollten

Der PSA-Test ist im GKV-Bereich für das Prostatakarzinom-Screening formell keine Kassenleistung, wird aber häufig als IGeL oder im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung (01732) abgerechnet. Die Abgrenzung zwischen einem diagnostischen PSA-Test bei Beschwerden (GKV-Leistung) und einem Screening-PSA ohne Symptome (IGeL) muss klar dokumentiert sein. Ärzteversichert empfiehlt Urologen, die IGeL-Leistungsliste transparent zu kommunizieren und schriftliche Vereinbarungen zu führen.

Für die Schockwellenlithotripsie (ESWL) gelten besondere Vergütungsregelungen; viele KVen haben eigene Vereinbarungen für diese Leistung.

Typische Fehler bei Urologen

Ein häufiger Fehler ist die Abrechnung von PSA-Screening-Tests über EBM, ohne dass eine Indikation vorliegt. Dies ist eine unzulässige GKV-Leistung und kann zu Rückforderungen führen.

Ein weiterer Fehler ist das Vergessen von Zuschlagsziffern bei komplexen Zystoskopien mit Biopsie oder Koagulation. Diese Zusatzleistungen haben eigene EBM-Codes und dürfen nicht in der Grundzystoskopieziffer "versteckt" werden.

Fazit

Urologen müssen die PSA-Abrechnung klar zwischen GKV-Indikationen und IGeL trennen und alle endoskopischen Zusatzleistungen über die entsprechenden EBM-Ziffern abrechnen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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