Zahnärzte gehören zu den Freiberuflern mit dem höchsten Anteil an Privatpatienten und privatärztlichen Wahlleistungen in Deutschland. Das Einkommensprofil niedergelassener Zahnärzte unterscheidet sich deutlich von dem der Kassenärzte; ein strukturierter ETF-Sparplan ist für Zahnärzte eine besonders effiziente Ergänzung zur Pflichtversorgung im zahnärztlichen Versorgungswerk.
Das Wichtigste in Kürze
- Hohes Privatpatienten-Anteil als ETF-Sparplan-Basis: Zahnärzte mit eigenem Labor, Implantologie-Schwerpunkt oder Kieferorthopädie-Spezialisierung erzielen Jahresumsätze von €500.000–1.000.000; der private Kapitalaufbau kann erheblich sein, wenn er früh und systematisch betrieben wird.
- Zahnärztliches Versorgungswerk als Pflichtbaustein: Die Zahnarztpflichtversorgung im jeweiligen Landeszahnärztekammer-Versorgungswerk liefert eine Basisrente; für den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand ist eine Ergänzung durch ETF-Depots unerlässlich.
- Investitionszyklus der Praxis und Sparplan koordinieren: Zahnarztpraxen erfordern regelmäßige Großinvestitionen (DVT, Laser, Cerec-System, Praxisumbau); diese Kapitalbedarfe sollten in der ETF-Sparplanstrategie berücksichtigt werden.
ETF-Sparplan speziell für Zahnärzte
Die Einkommenssituation eines niedergelassenen Zahnarztes ist geprägt durch den Mix aus Kassenhonoraren (Festzuschuss-System), Privatliquidationen und zahntechnischen Laborumsätzen. In stark privatpatientenorientierten Praxen (Implantologie, ästhetische Zahnmedizin, Kieferorthopädie) kann das Einkommen erheblich über dem kassenärztlichen Durchschnitt liegen. Dieser Einkommensüberschuss bietet die Grundlage für einen strukturierten ETF-Sparplan, der den Vermögensaufbau unabhängig von Praxiswert und Immobilien sichert.
Ein breit diversifizierter MSCI World ETF als Kern des Sparplans (kostenquote unter 0,15% TER bei den führenden Indexanbietern) eignet sich für Zahnärzte besonders, weil er mit minimalen Verwaltungskosten auskommt. Bei einer monatlichen Sparrate von €2.500 ab dem 33. Lebensjahr ergibt sich bis zum 65. Lebensjahr bei 6% p.a. ein Endkapital von ca. €2,4 Millionen. Wer zusätzlich Jahresgewinne aus der Praxis einmal jährlich als Einmalanlage investiert, kann dieses Kapital erheblich steigern.
Worauf Zahnärzte besonders achten sollten
Zahnärzte sollten den Investitionszyklus der Praxis in die ETF-Sparplan-Planung integrieren: Wenn in drei Jahren ein Cerec-System für €80.000 oder eine DVT-Anlage für €100.000 geplant ist, sollte dieser Liquiditätsbedarf von der ETF-Sparrate abgezogen werden, um keine Depotanteile in ungünstigem Börsenumfeld liquidieren zu müssen.
Ärzteversichert empfiehlt Zahnärzten, die Altersvorsorge in vier Bereiche zu unterteilen: Versorgungswerk-Pflichtbeitrag, optionale Zusatzbeiträge ins Versorgungswerk (falls von der Versorgungseinrichtung angeboten), steuerlich begünstigte Vorsorge (Rürup) und ETF-Depot. Der ETF-Sparplan ergänzt die anderen Bausteine durch maximale Liquidität und Flexibilität; er kann bei Bedarf pausiert, erhöht oder als Einmalentnahme verwendet werden.
Für Zahnärzte in Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) oder MVZ-Strukturen ist außerdem zu prüfen, ob eine betriebliche Altersvorsorge für angestellte Zahnärzte eingerichtet werden kann; als Arbeitgeber können Zahnärzte dabei die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sparen und gleichzeitig Mitarbeiterbindung verbessern.
Typische Fehler bei Zahnärzten
Ein häufiger Fehler ist die vollständige Bindung des verfügbaren Kapitals in Praxisinvestitionen und Praxisimmobilien; die Praxis hat einen Wert, der bei der Abgabe realisiert werden kann, aber kein regelmäßiges Einkommen im Ruhestand generiert. Ein zweiter Fehler ist die fehlende Trennung zwischen Praxisliquidität und privatem Vermögen; Zahnärzte sollten klar definieren, welcher Teil des Einkommens für die Praxis reinvestiert wird und welcher für den privaten Vermögensaufbau bestimmt ist. Schließlich wird der Kostenvergleich zwischen aktiv gemanagten Fonds (Verwaltungskosten oft 1,5–2% p.a.) und passiven ETF (0,1–0,2% p.a.) von manchen Zahnärzten noch nicht systematisch vorgenommen; über 30 Jahre macht diese Kostendifferenz mehrere hunderttausend Euro aus.
Fazit
ETF-Sparpläne sind für Zahnärzte eine effiziente, flexible Ergänzung zum Versorgungswerk, die den Vermögensaufbau unabhängig vom Praxiswert und Immobilienmarkt sichert; frühzeitiger Start, Koordination mit dem Praxisinvestitionszyklus und minimale Produktkosten sind die Schlüsselfaktoren. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV)
- Bundeszahnärztekammer – Altersversorgung
- Bundeszentralamt für Steuern – Abgeltungssteuer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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