Augenärzte befinden sich in einem Fachgebiet, das durch besonders dynamische technologische Entwicklungen geprägt ist. Von der OCT-Diagnostik über intravitreale Injektionen bis hin zu refraktivchirurgischen Verfahren entstehen laufend neue Standards, die eine kontinuierliche Fortbildung unverzichtbar machen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die 250 CME-Punkte in fünf Jahren gelten auch für niedergelassene und angestellte Augenärzte
- Gerätespezifische Schulungen (OCT, Laser, intravitreale Therapie) sind zusätzlich zu kammerpflichtigen Kursen erforderlich
- Augenärzte mit Operationstätigkeit benötigen besondere Nachweise, etwa für ambulante Kataraktoperationen
Fortbildungspflicht speziell für Augenärzte
Augenärzte müssen neben den allgemeinen 250 CME-Punkten gemäß Ärztekammer eine Vielzahl technischer Zertifizierungen aufrechterhalten. Wer intravitreale Injektionen durchführt, benötigt spezifische Qualifikationsnachweise gemäß dem jeweiligen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Diese Nachweise sind an Fallzahlen gebunden: Mindestens 50 Injektionen pro Jahr sind in einigen KV-Bezirken Voraussetzung für die Abrechnung nach EBM.
Refraktionschirurgisch tätige Augenärzte unterliegen zusätzlich den Empfehlungen der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG), die für LASIK-Operateure regelmäßige Fortbildungsnachweise empfiehlt. Im Bereich Glaukombehandlung werden Fortbildungen zur laserassistierten Trabekuloplastik und neuen Medikamentengruppen (ROCK-Inhibitoren) zunehmend von Praxissoftware-Anbietern und Kassen erwartet.
Worauf Augenärzte besonders achten sollten
Augenärzte sollten ihre Fortbildungsplanung eng mit dem Leistungsportfolio ihrer Praxis abstimmen. Wer intravitreale Therapien anbietet, muss nicht nur die Qualifikation nachweisen, sondern auch regelmäßig aktualisieren, welche Präparate zugelassen und abrechenbar sind. Ärzteversichert weist darauf hin, dass Lücken bei gerätebezogenen Zertifizierungen im Schadensfall haftungsrechtlich relevant werden können, insbesondere wenn eine Behandlung mit nicht-zertifiziertem Gerät durchgeführt wurde.
Typische Fehler bei Augenärzte
Häufig werden herstellerspezifische Geräteschulungen nicht mit kammerpflichtigen Fortbildungen gleichgesetzt, obwohl sie erhebliche Zeit binden. Das führt dazu, dass Augenärzte kurz vor Ablauf des Fortbildungszeitraums unter Zeitdruck geraten. Zweiter Fehler: Die Mindestfallzahlen für bestimmte Leistungen werden nicht dokumentiert, was bei KV-Prüfungen zu Rückforderungen führen kann.
Fazit
Augenärzte profitieren von einem Fortbildungsplan, der technische Zertifizierungen, fallzahlgebundene Qualifikationen und kammerpflichtige CME-Punkte systematisch zusammenführt. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Fortbildung und CME-Punkte
- KBV – Qualifikationsanforderungen für Vertragsärzte
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →