Gynäkologen und Geburtshelfer tragen eine besondere Verantwortung, da ihr Fachgebiet zwei Patientinnengruppen gleichzeitig umfasst: die Mutter und das ungeborene Kind. Neue Leitlinien zur Geburtshilfe, Screeningprogramme und die rasante Entwicklung in der gynäkologischen Onkologie machen regelmäßige Fortbildung unabdingbar.
Das Wichtigste in Kürze
- 250 CME-Punkte in fünf Jahren sind Pflicht; die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) bietet eigene Zertifizierungsprogramme an
- Geburtshilflich tätige Gynäkologen müssen regelmäßig CTG-Fortbildungen und Schulterdystokie-Übungen nachweisen
- Gynäkologisch-onkologisch tätige Ärzte in zertifizierten Zentren unterliegen zusätzlichen Fortbildungsanforderungen des Deutschen Krebskonsortiums (DKTK)
Fortbildungspflicht speziell für Gynäkologen
Gynäkologen mit geburtshilflicher Tätigkeit stehen vor einer besonders haftungsrelevanten Fortbildungspflicht: Die Anforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Qualitätssicherung in der Geburtshilfe fordern Nachweise über regelmäßige CTG-Schulungen sowie das Training von Notfallszenarien wie Schulterdystokie und postpartale Hämorrhagie. Diese Trainings müssen mindestens alle zwei Jahre absolviert und dokumentiert werden.
Im gynäkologisch-onkologischen Bereich sind Fortbildungen zu neuen Substanzklassen (PARP-Inhibitoren, Checkpoint-Inhibitoren bei Endometrium- und Ovarialkarzinom) zunehmend Standard. Zertifizierte Brustkrebszentren verlangen von allen beteiligten Ärzten die Teilnahme an regelmäßigen internen und externen Fortbildungsveranstaltungen. Die Kosten für standardisierte Notfalltrainings in der Geburtshilfe betragen pro Kurs zwischen 400 und 900 EUR.
Worauf Gynäkologen besonders achten sollten
Gynäkologen sollten zwischen ihren unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen (Geburtshilfe, Onkologie, Reproduktionsmedizin, operative Gynäkologie) eine jeweils angepasste Fortbildungsplanung aufstellen. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht insbesondere für geburtshilfliche Tätigkeiten auf ausreichende Deckungssummen zu prüfen, da Geburtsschäden zu den kostspieligsten Haftpflichtfällen in der Medizin zählen.
Typische Fehler bei Gynäkologen
Geburtshilflich tätige Gynäkologen versäumen häufig die rechtzeitige Erneuerung der CTG-Interpretation-Zertifizierung, da diese alle zwei Jahre fällig wird. Zweiter Fehler: Gynäkologen in Gemeinschaftspraxen gehen davon aus, dass ein Kollege die Fortbildungspflicht für alle erfüllt, obwohl jeder Arzt seinen eigenen Nachweis erbringen muss.
Fazit
Gynäkologen bewegen sich in einem hochkomplexen Fortbildungsumfeld, das geburtshilfliche Sicherheitsanforderungen mit onkologischen und diagnostischen Qualifikationen verbindet. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Fortbildung und CME-Punkte
- KBV – Qualitätssicherung Geburtshilfe
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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