HNO-Ärzte vereinen in ihrem Fachgebiet konservative und operative Medizin mit diagnostischen Verfahren wie Audiometrie und Schlaflabordiagnostik. Die Fortbildungspflicht betrifft deshalb nicht nur klinische Leitlinien, sondern auch gerätespezifische Qualifikationen und operative Techniken.

Das Wichtigste in Kürze

  • 250 CME-Punkte in fünf Jahren gelten für alle HNO-Ärzte, unabhängig von Niederlassung oder Klinik
  • Operativ tätige HNO-Ärzte benötigen Nachweise für Endoskopie-Techniken, Cochlea-Implantat-Programme und Schlaflabor-Qualifikation
  • Audiologisch tätige HNO-Ärzte müssen regelmäßig Geräteschulungen für Audiometer und otoakustische Emissionen absolvieren

Fortbildungspflicht speziell für HNO-Ärzte

HNO-Ärzte in zertifizierten Cochlea-Implantat-Zentren müssen neben den regulären CME-Punkten regelmäßige Rezertifizierungen für die CI-Nachsorge und das Geräteprogramming nachweisen. Diese Zertifizierungen werden von den Herstellern (Cochlear, Med-El, Advanced Bionics) angeboten und sind meist an Fallzahlen gebunden. Mindestens 30 aktiv betreute CI-Träger pro Jahr sind in vielen Zentren Voraussetzung für den Erhalt der Zertifizierung.

Im Bereich Schlafmedizin und HNO-Onkologie entstehen regelmäßig neue Leitlinien, zu denen Fortbildungen angeboten werden. Für die Durchführung von DISES (Drug-Induced Sleep Endoscopy) und die Ablesung von Schlaflaborbefunden fordern Kassen und Qualitätssicherungsprogramme spezifische Qualifikationsnachweise. Die Kosten für entsprechende Kurse liegen je nach Umfang zwischen 250 und 700 EUR.

Worauf HNO-Ärzte besonders achten sollten

HNO-Ärzte sollten insbesondere die Geräteschulungen systematisch dokumentieren, da diese oft nicht bei der Ärztekammer registriert werden, aber bei KV-Prüfungen und im Schadensfall als Qualifikationsnachweis benötigt werden. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht für operative HNO-Eingriffe auf ausreichende Deckungssummen zu prüfen, da Eingriffe an Gehör und Gleichgewicht mit spezifischen Haftungsrisiken verbunden sind.

Typische Fehler bei HNO-Ärzten

Ein häufiger Fehler ist, dass HNO-Ärzte mit Schlaflabor-Tätigkeit die schlafmedizinischen Fortbildungsanforderungen des DGSM (Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin) nicht kennen und versäumen. Zweiter Fehler: Die audiologische Gerätekalibrierung wird als rein technische Angelegenheit betrachtet, dabei ist die Einweisung in neue Gerätegenerationen auch fortbildungsrechtlich relevant.

Fazit

HNO-Ärzte brauchen eine Fortbildungsplanung, die operative, konservative und technologische Anforderungen gleichermaßen berücksichtigt. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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