Kardiologen arbeiten in einem der dynamischsten medizinischen Fachgebiete: Neue Herzinsuffizienz-Therapien, interventionelle Verfahren und die digitale Kardiologie mit Remote-Monitoring und KI-gestützter EKG-Auswertung verlangen ständige Aktualisierung des Wissensstands. Die Fortbildungspflicht umfasst deshalb nicht nur theoretische CME-Punkte, sondern auch technische Zertifizierungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • 250 CME-Punkte in fünf Jahren sind Mindestpflicht; die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) bietet eigene Zertifizierungsprogramme an
  • Interventionell tätige Kardiologen benötigen Fallzahlnachweise und Gerätezertifizierungen für Kathetereingriffe, Ablationen und Deviceimplantationen
  • Kardiologen in Herzinsuffizienz-Ambulanzen müssen Qualifikationsnachweise gemäß den Anforderungen für kardiologische Disease-Management-Programme (DMP) erbringen

Fortbildungspflicht speziell für Kardiologen

Interventionelle Kardiologen, die perkutane Koronarinterventionen (PCI) durchführen, müssen gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung Fallzahlen und eine entsprechende Qualifikation nachweisen. Pro Jahr sind mindestens 75 selbstständig durchgeführte PCIs nachzuweisen, um die Genehmigung aufrechtzuerhalten. Hinzu kommen spezifische Fortbildungen zu neuen Stentsystemen, Flussmessungen (FFR, iFR) und Bildgebungsverfahren (IVUS, OCT).

Elektrophysiologisch tätige Kardiologen müssen separate Zertifikate für Katheterablationen vorhalten, die von der DGK und EHRA (European Heart Rhythm Association) vergeben werden. Diese Zertifizierungen umfassen regelmäßige Rezertifizierungen und sind an Mindestfallzahlen gebunden. Kardiologen mit Device-Implantationen (Herzschrittmacher, ICD, CRT) benötigen außerdem herstellerspezifische Schulungen für neue Gerätegenerationen.

Worauf Kardiologen besonders achten sollten

Kardiologen sollten die fallzahlgebundenen Genehmigungen ihrer KV aktiv überwachen und bei absehbaren Unterschreitungen frühzeitig mit der KV Kontakt aufnehmen. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht für interventionelle kardiologische Tätigkeiten auf ausreichende Deckungssummen zu prüfen, da Katheterisierungskomplikationen zu den teuren Schadensfeldern in der Inneren Medizin gehören.

Typische Fehler bei Kardiologen

Ein häufiger Fehler ist das Unterschätzen der Fallzahldokumentation für prozedurgebundene Genehmigungen. Wer mehrere Monate in Elternzeit oder Krankheit ausfällt, kann unter die Mindestfallzahlen fallen, ohne dies rechtzeitig zu bemerken. Zweiter Fehler: Geräteschulungen für neue Herzschrittmacher-Generationen werden als selbstverständlich betrachtet und nicht dokumentiert.

Fazit

Kardiologen brauchen eine strukturierte Fortbildungsplanung, die DGK-Zertifizierungen, Fallzahlnachweise und allgemeine CME-Pflichten zusammenführt. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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