Palliativmedizin ist eine vergleichsweise junge medizinische Zusatzdisziplin, die 2003 als Zusatzbezeichnung in die Musterweiterbildungsordnung aufgenommen wurde. Die Fortbildungspflicht für Palliativmediziner umfasst neben medizinischen Inhalten auch Kommunikation, ethische Entscheidungsfindung und interprofessionelle Teamarbeit.

Das Wichtigste in Kürze

  • 250 CME-Punkte in fünf Jahren gelten auch für Palliativmediziner; die Zusatzbezeichnung Palliativmedizin erfordert den Erwerb von 160 Stunden Weiterbildung und praktische Erfahrung
  • Spezifische Fortbildungen zu Schmerztherapie, Sedierung und ethischer Entscheidungsfindung am Lebensende sind Kernelemente der Fachfortbildung
  • SAPV-tätige Ärzte unterliegen ergänzenden Qualifikationsanforderungen der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung

Fortbildungspflicht speziell für Palliativmediziner

Palliativmediziner, die in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) tätig sind, benötigen für die Abrechnung von SAPV-Leistungen (KV-Genehmigungen nach § 37b SGB V) spezifische Qualifikationsnachweise. Diese umfassen neben der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin häufig auch Fortbildungen zu Kriseninterventionen und zur interprofessionellen Teampflege, die von den jeweiligen KV-Bezirken unterschiedlich geregelt werden.

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) bietet curriculare Fortbildungsprogramme an, die über die Pflichtanforderungen der Ärztekammern hinausgehen. Dazu gehören Kurse zu schwieriger Symptomkontrolle bei komplexen Schmerzsyndromen, Palliativsedierung und Sterbebegleitung. Diese Kurse finden oft als mehrtägige Blockveranstaltungen statt und kosten je nach Umfang zwischen 400 und 1.200 EUR.

Worauf Palliativmediziner besonders achten sollten

Palliativmediziner sollten die SAPV-Qualifikationsanforderungen ihrer regionalen KV kennen, da diese bundesweit uneinheitlich geregelt sind. Wer in mehreren Bundesländern tätig ist, muss möglicherweise unterschiedliche Nachweise erbringen. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht auf die spezifischen Risiken der palliativmedizinischen Praxis (Opioid-Management, Sedierungsentscheidungen) abzustimmen.

Typische Fehler bei Palliativmedizinern

Ein häufiger Fehler ist die Vernachlässigung der strukturierten Dokumentation von Fortbildungen zu ethischen Fragestellungen, die zwar nicht formal CME-bewertet sind, aber im Rahmen von Qualitätssicherungsverfahren nachgefragt werden können. Zweiter Fehler: Palliativmediziner in Kliniken verlassen sich darauf, dass die Klinikfortbildungen alle persönlichen Pflichten abdecken, ohne die eigene Nachweislage zu prüfen.

Fazit

Palliativmediziner profitieren von einer Fortbildungsplanung, die SAPV-Qualifikationserfordernisse, DGP-Curricula und allgemeine CME-Pflichten systematisch abbildet. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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